Die Stadtratsfraktion der Grünen hat einen Bericht der Verwaltung über die „Begrünung auf Tiefgaragendächern“ beantragt. Im Wesentlichen geht es um die notwendige Höhe einer Erdschicht auf Tiefgaragendecken, um eine Begrünung, insbesondere mit Bäumen zu ermöglichen.
Die aufgeworfene Fragestellung wird wie folgt beantwortet:
Planungsrechtliche Vorgaben:
In den Bebauungsplänen jüngeren Datums und aktuell werden bei Regelungen zur Begrünung von Tiefgaragendächern in den betreffenden textlichen Festsetzungen Überdeckungen von mind. 50 cm festgesetzt („Vegetationsschicht“ oder „Schicht von bepflanztem Bodensubstrat“ und „intensiv begrünt“).
Wichtig ist dabei Folgendes: Die Festsetzungen zur Begrünung von Tiefgaragen stehen jeweils untrennbar im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit bei der Ermittlung der überbauten Fläche oder der Grundflächenzahl und / oder mit der Zulässigkeit von Tiefgaragen außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen.
Eine generelle Festsetzung, dass Tiefgaragendecken per se unabhängig von ihrer Lage und Ausdehnung zu begrünen sind, ist bisher nicht Regelfall bauplanungsrechtlicher Festsetzungen in Bebauungsplänen.
Festsetzungsbeispiele aus rechtskräftigen Bebauungsplänen:
Aus B-Plan 07/06 („Anwandeweg“):
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Aus B-Plan Nr. 04/03b („Spessart-Manor“):
Fachliche Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Gründach auszuführen. Diese reichen von der extensiven Dachbegrünung mit Sedum und Moos als Vegetationsform bis zu einer intensiven Dachbegrünung, die fast keinen Unterschied zu ebenerdigen Grünanlagen aufweist.
Abgesehen von den statischen Voraussetzungen sowie einem passenden Gefälle und Entwässerung der Dächer unterscheidet sich besonders die Aufbauhöhe mit jeweils unterschiedlichem Substrat, je nach gewünschter Vegetationsform.
Extensive Dachbegrünung
Der Vorteil der extensiven Dachbegrünung ist die geringe Aufbaustärke (mind. 8 cm) und dadurch niedrigere Traglast, vergleichbar mit einem Kiesdach (ca. 80 kg/m²). Auch die Bau- und Unterhaltungskosten sowie der Pflegeaufwand sind geringer als bei einer intensiven Dachbegrünung. Meistens muss nicht gewässert werden, außer bei längeren Trockenperioden und in der Anfangsphase. Es muss lediglich regelmäßig unerwünschter Aufwuchs entfernt werden – je nach Klimabedingungen und umgebender Vegetation kann das unterschiedliche Pflegeintervalle erfordern.
Neben dieser klassischen extensiven Dachbegrünung gibt es die Möglichkeit, bei etwas mehr Aufbauhöhe des Substrates (10-25 cm) für mehr Pflanzenvielfalt (Kräuter, Gräser, eventuell niedrige Gehölze) zu Sorgen. Hier steigt natürlich der Pflegeaufwand (Rückschnitte und Bewässerung). Diese Möglichkeit bietet aber einen hohen ökologischen Wert (erhöhte Verdunstungs- und Kühlungsleistung, Artenvielfalt) bei relativ geringer Traglast (ab 90kg/m²).
Für Dächer, die mehr Gefälle haben als 5° bzw. Steildächer gibt es Möglichkeiten für Sonderaufbauformen.
Intensive Dachbegrünung
Eine intensive Dachbegrünung für Dächer von 0-5° Dachneigung hat eine Aufbaustärke ab ca. 30 cm, bei höheren Aufbaustärken wird der Substrataufbau mehrschichtig. Es besteht eine große Auswahl an Pflanzen, es können auch Bäume der zweiten und dritten Ordnung gepflanzt werden. Möglich ist auch ein stellenweiser höherer Aufbau des Substrates für Baumpflanzungen (z.B. durch Hügel oder Pflanztröge). Hier ist ein Mindestaufbau von 80 cm Substrat erforderlich.
Die Dächer können als Garten genutzt und begangen werden und unterscheiden sich bei der intensivsten Form nicht von Parkanlagen. So sind auch Spiel und Platzflächen, oder sogar befahrbare Flächen möglich.
Dadurch sind hier ganz unterschiedliche Traglasten vorhanden, die individuell berechnet werden müssen.
Auch der Pflegeaufwand ist höher und entspricht dem einer klassischen Garten- bzw. Grünanlage.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird der Bericht der Verwaltung über die „Begrünung auf Tiefgaragendächern“ zur Kenntnisnahme gegeben.