Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 08.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 08.11.2021 ö Beschließend 3HFS/14/6/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss vom 15.07.2019 hat der Haupt- und Finanzsenat der Einrichtung von zwei bis zum 31.12.2021 befristeten Teilzeitstellen im Stellenumfang von jeweils 25 % einer Vollzeitstelle für die Koordinierungsstelle der Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg zugestimmt. 

Im September 2019 wurde die Hebammenkoordinierungsstelle beim Jugendamt eingerichtet. 

Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören unter anderem die Vermittlung von Frauen, die trotz intensiver Suche keine Hebamme finden konnten, die Organisation von Hebammenbereitschaftsdiensten an Sonn- und Feiertagen und die Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um das Thema Geburt. 

Die Arbeit der Koordinierungsstelle wurde bisher sehr gut angenommen und hat im Sinne einer funktionierenden Hebammenversorgung sehr gute Dienste geleistet. So konnten beispielsweise im Jahr 2020 von 220 Anfragen im Rahmen der Wochenbettversorgung 218 Frauen an Hebammen vermittelt werden. Seit Oktober 2020 wird an Sonn- und Feiertagen eine Hebammensprechstunde ohne Terminvergabe (Wochenbettambulanz) am Klinikum Aschaffenburg angeboten. Darüber hinaus konnten Externate und Fortbildungen von mit der Koordinierungsstelle zusammenarbeitenden Hebammen gefördert werden. 

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 14.08.2018, deren Förderzeitraum bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, fördert der Freistaat Bayern 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dieses Projekts. Mit Schreiben vom 24.08.2021 hat die Verwaltung einen weiteren Antrag auf Förderung gestellt, dessen Eingang und die damit verbundene Erlaubnis auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bestätigt wurde. 

Aufgrund des Beschlusses des dortigen Jugendhilfeausschusses vom 12.11.2019 beteiligt sich der Landkreis Aschaffenburg in Höhe von 50 % an den ungedeckten Kosten der Koordinierungsstelle. Eine weitere Beteiligung bis zum 31.12.2022 wurde im Jugendhilfeausschuss des Landkreises vom 16.09.2021 bereits beschlossen. 
Im Falle einer Fortführung der Koordinierungsstelle fallen für die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2022 voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.000,00 bis 5.000,00 € an. 

Das Projekt zur Hebammenversorgung in der Stadt und Landkreis Aschaffenburg ist trotz der pandemiebedingten Herausforderungen gut angelaufen. 

Eine funktionierende Hebammenversorgung und Geburtshilfe liegen im Interesse der Bevölkerung und auch der Jugendhilfe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Koordinierungsstelle fortzuführen solange diese durch den Freistaat Bayern gefördert wird. 

.Beschluss:

I. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt der Fortführung der „Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg“ bis zum 31.12.2022 zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2022 07:34 Uhr