Bericht über die Verzögerungen der Straßenbaumaßnahmen in der Schweinheimer Straße (Schweinheimer Höhe)
Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.07.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.07.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Anlass
Am 22.03.2021 wurde mit den Bauarbeiten zum Ausbau der Schweinheimer Straße zwischen der Bergstraße und der Einmündung Hildenbrandstraße begonnen. In der ersten Bauphase wurde der Abschnitt von der Kreuzung mit der Bergstraße bis zur Haidbergstraße gebaut. Dieser Abschnitt wurde wie geplant am 14.05.2021 beendet. Seit dem 22.05.2021 ist der zweite Abschnitt von der Haidbergstraße bis zum Bauende in der Hildenbrandstraße im Bau. Das vertraglich vereinbarte Bauende war auf den 24.07.2021 festgesetzt.
Mit Schreiben vom 06.07.2021 hat die Kommunale Initiative einen Bericht über Verzögerungen bei der Straßenbaumaßnahme Ausbau der Schweinheimer Straße beantragt.
- Sachstand
Bauzeit
Das vertraglich fixierte Bauzeitende war für den 24.07.2021 vereinbart. Im Zuge der Bauabwicklung sind mehrere Umstände eingetreten, die zu einer Verzögerung des Bauablaufs geführt haben, so dass der aktuelle Bauzeitenplan eine Fertigstellung zum 10.09.2021 vorsieht. Dies bedeutet eine Bauzeitverlängerung von 7 Wochen.
Im Einzelnen wurde die Bauzeitverlängerung durch folgende Umstände verursacht:
- Schlechtwettertage durch starken Regen und Gewitter: ca. 1 Woche
- Erdarbeiten für die Verlegung von Niederspannungs- und Straßenbeleuchtungskabeln durch die AVG. Diese Arbeiten waren ursprünglich nicht vorgesehen und in der Ausschreibung nicht enthalten: ca. 3 Wochen
- Erdarbeiten mit Ausbau von stillgelegten Telefonkabeln für Vodafone-Rohrverbände. Vodafone ist trotz vorheriger Abstimmungsversuche erst nach Baubeginn dazugekommen: ca. 1 Woche
- Stillstandszeit wegen unklarer Rechtslage durch eine Klage gegen die Stadt wegen der Lage der Bushaltestelle auf Höhe Anwesen Hausnummer 88. Im Eilverfahren hat der BayVGH zugunsten der Stadt entschieden, die Klage wurde daraufhin zurückgezogen: ca. 1 Woche
- Betriebsurlaub der eingesetzten Straßenbaukolonne vom 09.08. bis 20.08.2021: 2 Wochen
In der Summe ergibt dies 8 Wochen, von denen eine Woche wieder kompensiert werden konnte, so dass sich das Bauende nach derzeitigem Stand um die bereits erwähnten 7 Wochen verschiebt. Das jetzt vorgesehene Bauende steht aber weiterhin unter dem Vorbehalt weiterer unvorhergesehener Einflüsse und vor allem des Wetters.
Verkehrsführung
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde im Vorfeld mit dem Straßenverkehrsamt und allen weiteren beteiligten Dienststellen, wie Polizei, Verkehrsbetriebe, Feuerwehr umfangreich in mehreren Besprechungen ausführlich erörtert und geplant. Hierbei gehen alle weiteren Belange wie z.B. weitere Baustellen (öffentlich und privat) mit ein. In der Abwägung aller Belange drängt sich keine sinnvolle Alternative auf. Eine halbseitige Bauweise bzw. die Zulassung des Verkehrs in der Baustelle ist mit den arbeitsschutzrechtlichen Richtlinien nicht vereinbar.
In der Zeit des Betriebsurlaubs wird die Baufirma eine Zufahrt zu den Anwesen der betroffenen Anwohner ermöglichen.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über die Bauzeitverlängerung der Straßenbaumaßnahme Schweinheimer Straße wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2022 19:19 Uhr