Auflassung des Stauraumkanals Goldbacher Straße Bau des Regenrückhaltekanals Weichertstraße Abschluss einer Vereinbarung mit der Autobahn GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.10.2021 ö Beschließend 2PL/13/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) A 3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg/Ost und Hösbach wurden auch umfangreiche Gewässerausbau- und Umbau-maßnahmen an der Aschaff mit Beschluss der Regierung von Unterfranken vom 04.03.1994 planfestgestellt und auch ausgeführt. 
Unter anderem war vorgesehen den Aschaffaltarm als Stillgewässer zu erhalten. Mit dem Wasserrechtsbescheid der Stadt Aschaffenburg vom 22.02.2001 Ziffer 2.8 wurde festgestellt, dass eine Mischwasserentlastung in den Aschaffaltarm nicht mehr zulässig ist, da in diesem Stillgewässer kein merklicher Wasseraustausch mehr vorhanden ist. Die notwendigen Umbau-maßnahmen an der Mischwasserentlastung des Stauraumkanals „Goldbacher Straße“ in den Aschaffaltarm durch die Stadt Aschaffenburg sind auf den Ausbau der A 3 mit seinen begleitenden Gewässerausbaumaßnahmen zurückzuführen. 

Die vorhandene Mischwasserentlastung des Stauraumkanals "Goldbacher Straße" vom Kanal in der Weichertstraße in den Aschaffaltarm wird zurückgebaut und verdämmt. Abflussspitzen aus der Mischwasserentlastung "Goldbacher Straße" werden im Mischwasserkanal der Weichertstraße durch den Bau eines 190 m langen Stauraumkanals mit einem Volumen von 420 m³ zurückgehalten. 

Der Bau des Stauraumkanals in der Weichertstraße hat zur Folge, dass der bestehende Regenwasserkanal in der Weichertstraße auf einer Länge von 140 m verlegt werden muss. Die Verlegung ist notwendig, um die ordnungsgemäße Entwässerung der Grundstücke in der Weichertstraße gemäß Bebauungsplan weiterhin sicherstellen zu können. Die beschriebenen Maßnahmen wurden mit Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 18.11.2020 wasserrechtlich genehmigt.

Die Entwurfsplanung wurde vom Planungs- und Verkehrssenat am 19.01.2021 beschlossen und der Vergabe der Bauleistungen am 28.06.2021 durch das Plenum zugestimmt. 
Die Kosten für die durch die Umsetzung der Planfeststellung erforderlichen Baumaßnahmen trägt die Autobahn GmbH (AdB). Für die ergänzenden Maßnahmen, die nicht mit dem Umbau des Aschaffaltarmes zusammenhängen, trägt die Stadt die Kosten.

Durch die notwendige Verlegung und damit Erneuerung des Regenwasserkanals auf einer Länge von 140 m entsteht der Stadt ein monetärer Nutzen. Der monetäre Nutzen errechnet sich durch Abzug des Restbuchwertes des Anlagevermögens (10.045,94 €) von den Herstellungskosten im Baujahr 1978 (71.756,72 €). Der monetäre Nutzen beläuft sich somit auf 61.710,78 €. Die Kosten für die Baumaßnahmen nach § 1 Abs. 3 abzüglich dieses monetären Nutzens trägt die AdB. 

Nach Submission der Baumaßnahme am 25.05.2021 durch die Stadt belaufen sich die Kosten für die Baumaßnahmen auf 962.613,66 € brutto. Die durch die AdB für die Baumaßnahmen zu tragenden Gesamtkosten belaufen sich auf 900.902,88 € brutto. 

Die Kosten werden nach Erstellung der Schlussrechnung durch die Stadt und Prüfung durch die AdB von der AdB erstattet. Die AdB erstattet der Stadt zusätzlich Verwaltungskosten für Vergabe, Bauüberwachung und Vertragsabwicklung in Höhe von 5 % der von der AdB zu tragenden Kosten. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung eine Vereinbarung mit der Autobahn GmbH zur Kostenübernahme für die Änderung der Mischwasserentlastung des Stauraumkanals „Goldbacher Straße“ in den Aschaffaltarm abzuschließen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2021 13:44 Uhr