Die Neugestaltung des Schlossufers ist in das Förderprogramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19“ aufgenommen. Der Zuwendungsbescheid vom 17.02.2020 umfasst folgende Maßnahmen:
- Neugestaltung der Flächen zwischen Mainufer und Oberstadt mit Ausnahme der Grundstücke, die sich im Eigentum des Bundes (Wasserstraßenverwaltung) befinden
- Ausbau des P+R-Platzes an der Darmstädter Straße
- Verlegung der Slipanlage an die Mörswiesenstraße
- konzeptionelle Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit)
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2023. Lt. Bescheid sind die Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Der Verwendungsnachweis ist dann innerhalb eines Jahres, also bis 31.12.2024, dem Bund vorzulegen.
Zuletzt wurde dem Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 08.11.2021 über den Sachstand des Gesamtprojektes berichtet. Gemäß vorgelegtem Ausgaben- und Finanzierungsplan sollten die letzten Arbeiten erst im Jahr 2026 durchgeführt werden mit der Konsequenz, dass eine Gesamtabrechnung frühestens am 31.12.2026, also 2 Jahre nach der vom Bund bislang vorgegebenen Frist, vorgelegt werden könnte.
Im Rahmen dieser Beratung wurde der Stadtrat auch über die Notwendigkeit der Stützmauersanierung im Bereich der Suicardusstraße und des Oberen Hofwegs informiert.
In der Sitzung des Plenums am 17.01.2022 wurde beschlossen, auf den Ausbau des P+R-Platzes im Rahmen des Schlossufer-Projekts zu verzichten. Die freiwerdenden Finanzmittel in Höhe von 950.000 € (zuwendungsfähigen Kosten) sollen für die Sanierung der Stützmauern eingesetzt werden.
Hierüber hatte die Verwaltung bereits am 14.01.2022 mit dem Vertreter des Bundes (BBSR) ein Gespräch geführt. Festzuhalten ist, dass aus Sicht des Bundes auf den Ausbau des P+R-Platzes verzichtet werden kann, wenn sich nun herausgestellt habe, dass dieser nicht notwendig sei. Die dadurch freiwerdenden Mittel können an das Schlossufer verschoben und zur Finanzierung der Stützmauersanierung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ohne Einsatz der Fördermittel für die Stützmauersanierung das gesamte Vorhaben gefährdet wäre und die Ziele der Fördermaßnahme nicht erreicht werden könnten.
Die Änderungen gegenüber dem ursprünglich bewilligten Projekt bedingen einen Änderungsantrag, der beim Bund möglichst zeitnah einzureichen ist. In diesem ist u. a. auf Folgendes einzugehen:
- Abgrenzung der Baumaßnahme am Schlossufer:
Die Gestaltung der Flächen im Eigentum des Bundes wird nicht aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, sondern aus Mittel der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme „Innenstädte beleben“ (Freifläche zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen) und „Sozialer Zusammenhalt“ (Freifläche zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke) bezuschusst. Die Abgrenzung der Förderprogramme erfolgte im ursprünglichen Antrag entlang der Grundstücksgrenze Stadt / Bund. Auf Anregung der Regierung von Unterfranken wird diese Grenzziehung verändert und an Teilprojekte angepasst. Statt entlang der Grundstücksgrenze verläuft die Abgrenzung daher künftig westlich der Parkplätze entlang der Suicardusstraße. Lediglich im Bereich des „Kranichplatzes“ erfolgt eine Erweiterung in Richtung Main. Dadurch vergrößert sich der aus Städtebaufördermitteln bezuschusste Bereich, die Abrechnung wird wesentlich vereinfacht.
- Sanierung der Stützmauern:
Bei Antragstellung im Jahre 2018 war die Notwendigkeit, die Stützmauern entlang Suicardusstraße und Oberem Hofweg zu sanieren, noch nicht bekannt. Der genaue Sanierungsbedarf und die konkrete Höhe der Kosten werden derzeit ermittelt. Die Sanierung ist unbedingte Voraussetzung für die Durchführung der weiteren baulichen Maßnahmen, da anderenfalls die gerade erst fertiggestellten, hochwertigen Oberflächen der Straßen und Wege aufgenommen und anschließend neu verlegt werden müssten. Dies wäre nicht wirtschaftlich. Durch den Verzicht auf den Ausbau des P+R-Platzes werden Fördermittel frei (950.000 € zuwendungsfähige Kosten), die in den Bereich des direkten Schlossumfeldes verschoben und zur Stützmauersanierung eingesetzt werden können. Nicht betroffen hiervon ist die Kranichmauer. Diese liegt nicht im Bereich des Förderprogramms „Nationale Projekte“.
- Verzicht auf den Ausbau des P+R-Platzes an der Darmstädter Straße:
Ursprünglich war von Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € ausgegangen worden. Durch Umplanung konnte der Kostenansatz auf zuletzt 950.000 € brutto reduziert werden. Nach dem Beschluss, auf diesen Ausbau zu verzichten, werden hier keine Fördermittel benötigt.
- Verlegung der Slipanlage:
Bestandteil der Antragstellung war die Verlegung der Slipanlage vom Theoderichstor an die Mörswiesenstraße. Dieser Standort hatte sich danach als ungeeignet herausgestellt, so dass zwischenzeitlich eine Verlegung an den Mainwiesenweg geplant worden war. Auch dieser Standort scheidet mittlerweile aus. Ein neuer Standort wird derzeit ermittelt und dem Stadtrat demnächst hierüber berichtet. Es ist aber davon auszugehen, dass unabhängig vom neuen Standort eine Bezuschussung aus Mitteln des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ nicht in Frage kommt. So ist der Mittelrahmen durch die Neugestaltung im direkten Schlossumfeld mit der zusätzlich notwendig gewordenen Stützmauersanierung ausgereizt. Auch kann die neue Slipanlage nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens fertiggestellt werden.
Es gilt nun, diese Entwicklungen dem Bund in Form eines Änderungsantrags zukommen zu lassen. Dieser beinhaltet nicht die unabhängig davon erforderliche baufachliche Prüfung durch die Landesbaudirektion, in welcher die Planung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der Kosten geprüft wird. Diese hängt aber, gerade was die zeitliche Umsetzung der Maßnahme angeht, von diesem Änderungsantrag und der Zustimmung des Bundes hierzu ab.
Im Gespräch am 14.01.2022 hat der Vertreter des Bundes (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung - BBSR) deutlich gemacht, dass von der ursprünglichen Vorgabe, das Projekt bis 31.12.2023 fertigzustellen, nicht abgewichen werden kann. Lediglich Restarbeiten (Fertigstellung von Gewerken, die bereits 2023 vergeben wurden) sind noch zulässig. Der Verwendungsnachweis muss nach aktuellem Stand bis 31.12.2024 vorgelegt werden. Derzeit kann eine Verlängerung nicht in Aussicht gestellt werden, hierüber könne frühestens 2023 gesprochen werden.
Die Stadtverwaltung hat nun - gemeinsam mit den Planungsbüros - den Bauzeitenplan dahingehend überarbeitet, dass diese zeitliche Vorgabe eingehalten werden kann. Das bedeutet, dass die Teilprojekte
- Aufzug
- Stützmauersanierung an Suicardusstraße und Oberem Hofweg sowie
- Umbau der Suicardusstraße mit Stellplätzen und einer Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer
im Wesentlichen in den Jahren 2022 und 2023 mit abschließenden Arbeiten in 2024 realisiert werden. Dies spiegelt sich um überarbeiteten Rahmenterminplan wider. In diesem wird davon ausgegangen, dass der Verwendungsnachweis dem Bund bis spätestens 31.12.2024 vorgelegt wird.
Trotz Änderung der Planung werden die ursprünglichen Förderziele
- das Schlossufer seiner städtebaulichen Bedeutung - insbesondere als „Auftakt“ für Aschaffenburg und flussseitiger Eingang zur Altstadt - entsprechend aufzuwerten,
- die Verflechtung des Mainufers mit Schloss und Altstadt soll zu stärken und eine klare Wegeführung auch unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit auszubauen,
- Sichtbezüge zur Stadtsilhouette zu erhalten und wiederherzustellen,
- die Aufenthaltsqualität entlang des Flussufers zu verbessern und
- das Schlossufer in seiner Freizeit- und Naherholungsfunktion aufzuwerten
weiterhin erreicht.
Die restlichen Flächen, deren Neugestaltung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert wird (Freiflächen südlich des Theoderichstors) können erst im Anschluss daran und in Abhängigkeit von der Baustelle „Regenüberlaufbecken“ umgestaltet werden.
Nicht betroffen ist der Bereich zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben“. Hier wird die Bewilligung durch die Regierung von Unterfranken in Kürze erwartet. Dieser Teilabschnitt wird in den Jahren 2022 und 2023 erneuert werden.
Der Änderungsantrag liegt in der Anlage bei. Er kann bei Zustimmung durch den Stadtrat kurzfristig beim Bund (BBSR) eingereicht werden.
In einem weiteren Gespräch mit der Vertreterin der Landesbaudirektion Bayern (LBD) am 27.01.2022 wurde erörtert, wann der Antrag auf baufachliche Prüfung eingereicht werden soll und ob es möglich ist, vorzeitig mit dem Bau des Aufzuges beginnen zu können.
Grundsätzlich kann mit der Realisierung von baulichen Maßnahmen erst nach Abschluss der baufachlichen Prüfung begonnen werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wäre förderschädlich. Hierzu zählt bereits die Veröffentlichung einer Ausschreibung. Mit der Vertreterin der LBD wurde vereinbart, dass die ersten Unterlagen Mitte Mai vorgelegt werden, um mit der Vorprüfung beginnen zu können. Der eigentliche Antrag kann erst nach Abschluss aller Planungen (also auch nach Vorliegen der Planungen zur Stützmauersanierung) gestellt werden. Dies wird bis Mitte Juni 2022 der Fall sein. Für die finale Prüfung werden ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer veranschlagt.
Mit der Errichtung des Aufzuges soll aber bereits früher begonnen werden. Um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden, wurde hierfür ein Antrag auf Zustimmung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Dieser wird von der LBD geprüft und muss vom Bund (BBSR) freigegeben werden. Somit lässt sich der aktuelle Zeitplan einhalten.