Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.04.2022
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2026, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.
Die Vertretung des Bayer. Roten Kreuzes hatte bislang der Kreisgeschäftsführer, Herr xxx, wahrgenommen. Ab 01.04.2022 ist Herr xxxx neuer Kreisgeschäftsführer des Bayer. Roten Kreuzes und wurde als Vertreter vorgeschlagen.
Die Vertretung der Arbeiterwohlfahrt hatte bisher Frau xxx inne. Diese scheidet jedoch aus dem Seniorenbeirat aus. Als Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt wurde Frau xxx vorgeschlagen.
.Beschluss:
I.
Ab 01.04.2022 wird
- Herr xxx als Vertreter des Bayerischen Roten Kreuzes
- Frau xxx als Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt
in den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen. Der bisherige Vertreter für das Bayerischen Rote Kreuz Herr xxx und die Vertreterin für die Arbeiterwohlfahrt Frau xxx scheiden aus diesem Gremium aus.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.05.2022 11:44 Uhr