Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2022 ö Beschließend 3PL/8/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2020 vom Stadtrat festzustellen.

Der Feststellung hat vorauszugehen:

  • Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
  • Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, am 16.06.2021, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 25.10.2021 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.11.2021. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung des Stadthallensenates am 26.07.2021 bereits ausführlich erläutert.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2020 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt:

  1. Bei einer Bilanzsumme von € 958.803,12 (Vorjahr: € 936.999,43) beträgt der Jahresverlust € 1.432.330,96 (Vorjahr: € 1.348.766,12).

  1. Der Jahresverlust aus dem Jahr 2019 in Höhe von insgesamt € 1.348.766,12, der auf das Wirtschaftsjahr 2020 vorgetragen wurde, ist durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen worden.

Der Verlust des Jahres 2020 in Höhe von € 1.432.330,96 wurde auf das nächste Wirtschaftsjahr (2021) vorgetragen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 09:59 Uhr