Bericht über das ergänzende Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 02.08.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.09.2022
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) befindet sich derzeit in einer Teilfortschreibung. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hatte die Kommunen bereits Anfang des Jahres aufgefordert, zum ersten Entwurf vom 14.12.2021 Stellung zu nehmen.
Dies wurde dem Stadtrat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.03.2022 vorgestellt und die Stellungnahme der Stadt beschlossen, welche am 16.03.2022 an das Ministerium versandt wurde.
Nun hat das Ministerium die eingegangenen Stellungnahmen des ersten Beteiligungsverfahrens geprüft und sich daraus ergebene Änderungen am Entwurf vorgenommen. Daher ist die Stadt Aschaffenburg als Kommune nun erneut aufgefordert im ergänzenden Beteiligungsverfahren zu einzelnen geänderten Punkten im Entwurf vom 02.08.2022 Stellung zu nehmen.
Diese Punkte sind:
- 1.2.2, Abs. 3 (G) (Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen),
- 2.2.1, Abs. 2 (Z) i.V.m. LEP-Anhang 2 (Änderung der Gebietskulisse der Gebietskategorien durch Einführen einer sog. Beharrensregelung (siehe dortige Begründung)),
- 5.4.1, Abs. 3 (Z) (Verstärkung der Festlegung für die Regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft),
- 6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs 1 (Z); 6.2.3, Abs 4 (G); 7.1.3, Abs 3 (G) (Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur; Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau; Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Täler u.a. von Freileitungen und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen)
- 7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G) (Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement).
Da die Stellungnahme bis 19.09.2022 abzugeben ist und eine Verlängerung der First nach Aussage des Ministeriums nicht eingeräumt werden kann, die Änderungen aber auch keine grundlegenden Belange der Stadt betreffen, bzw. nur wenig direkte Bindungswirkung für Kommunen entsteht – in erster Linie hat das Landesentwicklungsprogramm Auswirkungen auf den Regionalplan, der dann entsprechend anzupassen ist - wurde die Stellungnahme von der Verwaltung bereits verfasst und an das Ministerium gesendet.
Über den Inhalt der Änderungen im LEP sowie der Stellungnahme wird hiermit der Stadtrat informiert. Das Schreiben mit der Stellungnahme an das Ministerium ist im Anhang der Beschlussvorlage beigefügt.
Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen zum ergänzenden Beteiligungsverfahren werden vom Ministerium auf der Homepage www.landesentwicklung-bayern.de bereitgestellt.
.Beschluss:
I. Der Bericht über das ergänzende Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 02.08.2022 wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2022 10:01 Uhr