Freiflächenphotovoltaik


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.10.2022 ö Vorberatend 6PVS/10/6/22
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.10.2022 ö Beschließend 5PL/14/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 16.07.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 19.07.2021 - 20.08.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (E-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich. Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 21.10.2020 mit Begründungsentwurf gleichen Datums.

Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ sind keine Stellungnahmen eingegangen.


zu 2:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB         wurde im Zeitraum vom 19.07.2021 – 10.09.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 72 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und städtische Ämter und Dienststellen beteiligt. 
Während der frühzeitigen Beteiligung sind 42 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 29 Stellungnahmen ohne Hinweise zur Planung und 13 Stellungnahmen mit Hinweisen zur Planung.
Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange und städtischer Ämter und Dienststellen:

Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine & Erden e. V.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Referat BQ – Bauleitplanung

Deutsche Telekom Technik GmbH (Süd PTI 14)

Polizeiinspektion Aschaffenburg

Regierung von Unterfranken, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain, Region 1

Stadt Aschaffenburg: Garten- und Friedhofsamt

Stadt Aschaffenburg: Tiefbauamt – SG Neubau

Stadt Aschaffenburg: Untere Immissionsschutzbehörde

Stadt Aschaffenburg: Untere Naturschutzbehörde

Stadt Aschaffenburg: Untere Wasserbehörde

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG - Nürnberg

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg


Unter anderem auf Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im weiteren Verfahrensverlauf insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums eingearbeitet:

  • Hinweis zu Telekommunikationslinien im bzw. am Rande des Geltungsbereiches im Begründungsentwurf
  • Nachrichtliche Übernahme der Richtfunktrasse der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG 

Weiterhin ist im Zuge des laufenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obernburger Straße“ in der Legende des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes 2030 ein redaktioneller Mangel ersichtlich geworden, da in der Legende das Symbol sowie der Text für die „Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ fehlt. 
Da dieses Symbol auf dem Entwurfsplan zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obernburger Straße“ ersichtlich ist, wird als redaktionelle Ergänzung dieses Symbol für „Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ nebst dazugehörigem Textbaustein in der Legende des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) und im Begründungsentwurf aufgenommen.


Zu 3. + 4.:        

Mit dem Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB an.
Bei Billigung des Entwurfs vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums soll die öffentliche Auslegung erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 04.07.2022 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Bericht der Verwaltung vom 04.07.2022 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums wird gebilligt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 04.07.2022 mit Begründungsentwurf gleichen Datums die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.11.2022 10:04 Uhr