Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Werksenates, 20.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Vorberatend 2WS/2/2/23
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 12PL/5/12/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen 

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im Weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2021 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30.07.2021 die Rödl & Partner GmbH, Nürnberg bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend online in den Monaten Mai bis Juni 2022 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 21.07.2022 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde unter dem Datum vom 07.11.2022 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.11.2022. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2022 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2021 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 21.07.2022 und dem Stadtrat (Plenum) am 29.07.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2021.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2021 beträgt 128.881.425,17 €. Es wurde ein Gewinn von 3.602.837,55 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        3.008.836,96 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)        594.000,59 €

Die Stadtwerke bittet um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

.Beschluss:

I. Der Bericht von der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2021 (01.01.2021 - 31.12.2021) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 128.881.425,17 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 3.602.837,55 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        3.008.836,96 €

Abführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)           594.000,59 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.07.2023 11:41 Uhr