Kommunale Wärmeplanung Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 5PL/8/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz GEG ist abzuleiten, dass die Bundesregierung eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung (KWP) einführt. Betroffen sind alle Kommunen über 10.000 Einwohnern. Aktuell ist davon auszugehen, dass für Städte unter 100.000 Einwohnern eine Einführungsfrist der Kommunalen Wärmeplanung bis 2028 festgelegt wird. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht. 
Die kommunale Wärmeplanung stellt einen Fahrplan (Strategiekonzept) für die CO2 neutrale Wärmeversorgung bis 2045 im Gemeindegebiet dar. Sie koordiniert im gesamten Gemeindegebiet die Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs durch die vor Ort verfügbaren und nachhaltigen Wärmequellen.
Die Stadt Aschaffenburg hat eine solche kommunale Wärmeplanung nicht. Sie muss schnellst möglich erarbeitet werden. Die jeweiligen Arbeitsphasen der KWP sind:
  • Bestandsanalyse (Ausgangssituation der Kommune vor dem Transformationsprozess)
  • Potenzialanalyse 
  • Ziele für 2045 (wie sieht der Transformationspfad aus)
  • Maßnahmen
Der Bearbeitungszeitraum wird abgeschätzt mit 12 – 18 Monaten. Durch die Komplexität der Aufgabenstellung ist es erforderlich einen Gutachter hinzuziehen. Für die Projektbearbeitung muss eine Projektgruppe mit einem stringenten Projektmanagement gebildet werden. Projektbeteiligte sind die Verwaltungsspitze der Stadtverwaltung, die Stadtwerke als örtliches Energieversorgungsunternehmen, die Schornsteinfegerinnung als lokaler Wissensträger, lokale Energieagenturen, die örtliche Wohnungsbaugesellschaft Stadtbau und ggf. weitere größere Bestandshalter und die Industrie/Unternehmen. 
Nach einer ersten Markterkundung sind für die gutachterlichen Leistungen Gesamtkosten zwischen 150.000,- € und 200.000,- € zu veranschlagen. Bedingt der bundesweit sehr großen Nachfrage nach Gutachtern ist eine schnelle Bindung und Vergabe an ein qualifiziertes Ing.- Büro vordringlich. 
Der Bund stellt aktuell Finanzmittel für die KWP zur Verfügung. Zu beantragen sind sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Förderquoten betragen bis zu 90 %. Um sich diese hohe Förderquote zu sichern muss der Antrag bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Danach sinkt die Förderquote auf 60 %. Antragsteller muss die Kommune sein. Der Förderantrag der Stadt Aschaffenburg ist vorbereitet und kann zeitnah an das Ministerium geschickt werden. Fördervoraussetzung ist eine Erklärung zur Mittelbereitstellung im kommunalen Haushalt. 
Aufgrund dieser Dringlichkeit bittet die Stadtverwaltung um die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in der Größenordnung von 200.000,- € für das Haushaltsjahr 2023. Die Verpflichtungsermächtigung wir im Nachtragshaushalt 2023 eingestellt.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat stimmt der Beantragung von Fördermitteln für die Kommunale Wärmeplanung aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu.
  2. Der außerplanmäßigen Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in der Größenordnung von 200.000,- € für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verpflichtungsermächtigung wird im Nachtragshaushalt 2023 eingestellt. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2023 15:47 Uhr