I.
In der Sitzung vom 7.12.2022 hat der UKVS ein Förderprogramm für PV-Anlagen beschlossen. Dieses ist am 1.3.2023 für Mini-PV-Anlagen (150 bis 600 Wp) und PV-Anlagen der der Größe ab 1,5 kWp (Aufdachanlagen) gestartet.
Das Förderprogramm und das damit verbundene Beratungsangebot fand ausgesprochen hohen Anklang. Die Nachfrage nach Förderanträgen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übersteigt die ursprünglichen Prognosen um ein Vielfaches. Dies geht u.a. auch mit einer gesteigerten Kapazität von regionalen und überregionalen Solarteuren einher. Aufgrund dessen wurde am 19.6.2023 die Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln durch den Stadtrat beschlossen.
Es wurde festgestellt, dass die vom Stadtrat insgesamt bewilligten Mittel von 180.000€ nicht reichen, so dass vom Oberbürgermeister außerplanmäßig 25.000€ bewilligt wurden.
Zudem wurden nicht benötigte Haushaltsmittel aus dem Förderprogramm Solarthermie für die PV-Förderung verwendet.
Diese Mittel sind inzwischen auch aufgebraucht, sodass ein Antragsstopp zum 14.8.2023 ausgerufen werden musste.
Bis zum 13.8.2023 konnten 239 Mini-Photovoltaikanlagen („Balkon-Anlagen“) und 159 Photovoltaikanlagen der Größe über 1,5 kWp gefördert werden.
Insgesamt wurden im bisherigen Förderzeitraum bereits Anlagen im Wert von ca. 3,3 Mio. € fertig installiert und gefördert. Zusammen mit den sehr kleinen Mini-PV-Anlagen sind somit etwa
1,4 Megawatt-Peak-Solar-Leistung zusätzlich zu den schon vorhandenen Anlagen auf knapp 400 Standorten im Stadtgebiet dezentral verteilt.
II.
a.) Einstellung Programmteil PV-Anlagen der Größe über 1,5 [kWp]
Der Programmteil PV-Anlagen der Größe über 1,5 (kWp) - sogenannte Aufdachanlagen - wird eingestellt, solche Anlagen sind somit nicht mehr förderfähig. Seit 1.3.2023 wurden 159 Anlagen PV-Aufdachanlagen gefördert die ab dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden.
Es wurde dafür 182.000€ an Förderung ausgezahlt und eine solare Leistung von
über 1,4 Megawatt-Peak in Aschaffenburg installiert.
b. Neue Beschlussempfehlung für das Rest-Jahr 2023:
Weiterführung Mini-PV-Anlagen.
Um weiterhin einen Anreiz für Mieter und einkommensschwache Bürger zu schaffen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollte trotz der Arbeitsbelastung der Förderbereich für Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonlagen) bis Jahresende weitergeführt werden.
Rückblick: Von 1.3.2023 bis 13.8.2023 wurden 29.000€ an Fördermitteln für Mini-PV-Anlagen ausgezahlt. Pro Antrag wurden 120€ ausgezahlt. Nur in drei Fällen war die Förderung höher, da hier der Sozial Bonus angewandt wurde. Um möglicherweise noch steigende Fallzahlen, den Bedarf der Anträge für Mini-PV-Anlagen sowie die außerplanmäßige Bewilligung des Oberbürgermeisters zu decken, sollten Haushaltmittel von 50.000€ für das Jahr 2023 bereitgestellt werden.
Zu den Beschlüssen a) und b):
Personalkapazitäten: Wie schon in den Stadtratssitzungen am 7.12.2022 und 19.06.2023 erläutert, binden sowohl Beratung als auch Förderverfahren große Personalkapazitäten von rd. 2-3 Stunden pro geförderte Anlage im Amt für Umwelt-für Umwelt – und Verbraucherschutz – zuzgl. den Projekten, bei denen es nicht zur Förderung kommt.
Der in dieser Form benötigte Personalaufwand für die Bearbeitung der Förderanträge kann so mit dem vorhandenen Personal nicht mehr weiter geleistet werden.
Andere Projekte aus dem Bereich Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit werden bereits jetzt stark ausgebremst. Bei Weiterführung der Förderung im bisherigen Umfang wird dies auch weiterhin passieren.
c. Neue Beschlussempfehlung für das Jahr 2024:
Nur „Balkon-Anlagen“ mit dem Sozial Bonus (Antragsberechtigt mit Wohnberechtigungsschein 1-3 oder mit Kulturpass/Grenzenlos-Pass) sollten 2024 fortgeführt werden. Diese Förderung war auch Wille des Stadtrates als Teil des Stadtratsbeschlusses zur im Juni 2023 gestarteten „Sozialen Energieberatung“. Erst im Rahmen dieses ökumenischen Projektes ist ein größerer Zugang zu den entsprechenden Bürgern zu erwarten. Die Förderrichtlinien sehen im Falle dieses Projektes auch die Möglichkeit eine „Drittförderungen“ vor.
d.) Kindereinrichtungen:
Der Beschluss zur Förderung von PV für Kindereinrichtungen mit bis zu 20.000 €/a bleibt gemäß Beschlusslage erhalten.
III.
Solarthermie Förderprogramm:
Das 2018 gestartete Förderprogramm Solarthermie wird aufgrund der geringen Nachfrage mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es wurden seit 2018 insgesamt 24 Förderanträge bewilligt und Anlagen mit insgesamt knapp 192 m2 Kollektorfläche in Aschaffenburg realisiert.
Erläuterungen zur Klimarelevanz-Einstufung:
Die Einordnung kommunaler Ratsbeschlüsse in „Klimarelevanz-Kategorien“ gemäß den Empfehlungen von IFEU-Heidelberg / Klima-Bündnis ist nicht anzuwenden für private Investitionen, auch wenn diese kommunal gefördert werden.
Der eigentlichen Ansatz gilt für direkte Kommunaler Investitionen / Handlungen.