Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen. Das Deutschlandticket startete zum 1. Mai 2023. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar.
Der Stadt Aschaffenburg als Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV obliegt es, den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zum Verkehrsbetrieb der Stadtwerke nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.
Die Allgemeine Vorschrift in Form einer Allgemeinverfügung zur Einführung des D-Ticket wurde am 20.06.2023 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen. Ihr Inhalt regelt die Anerkennung des D-Tickets im Stadtbusverkehr und die zu leistende Entschädigung durch Tarifausfälle seitens des Verkehrsunternehmens.
Mit der Einführung des bayerischen Ermäßigungstickets zum 01.09.2023 war eine Erweiterung / Änderung dieser Allgemeinen Vorschrift erforderlich.
Die Änderungen mussten zum 01.09.2023 in Kraft treten, d. h. am Freitag, 01.09.23 bekannt gemacht werden. Daher war eine vorherige Behandlung im Stadtrat nicht mehr möglich, sodass die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung der allgemeinen Vorschrift bereits im Vorfeld zum 01.09.2023 erlassen werden musste. Die dringliche Anordnung liegt den Anlagen bei.
Anlagen
Anlage 1: Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung der allgemeinen Vorschrift
Anlage 2: Anlage 4 der allgemeinen Vorschrift
Anlage 3: Anhang zur Anlage 4 der allgemeinen Vorschrift
Anlage 4: Anlage 5 der allgemeinen Vorschrift
Anlage 5: Anlage zur Anlage 5 der allgemeinen Vorschrift
Anlage 6: Dringliche Anordnung