Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt" - Bahnhofsquartier, Oberstadt/Mainufer, Ortskern Damm Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 - 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.12.2023 ö Beschließend 6PL/16/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sind in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) aufgenommen. Mit dem Satzungsbeschluss zum Sanierungsgebiet “Nördlich der Aschaff” wurde bei der Regierung von Unterfranken beantragt, dieses Gebiet ebenfalls in dieses Programm aufzunehmen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die o. g. Bereiche ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.

Die Neugestaltung des Schlossufers wird teilweise aus diesem Programm finanziert. Für 2024 sind keine Mittel vorgesehen, da der Regierung in diesem Jahr bereite ein Förderantrag vorgelegt wurde, der die Maßnahmen “Stützmauersanierung Suicardusstraße” und “Neugestaltung Suicardusstraße Süd” beinhaltet. Die zur Bewilligung beantragten Kosten belaufen sich auf 4,270 Mio. €. Im Formular ist dieser Betrag aus technischen Gründen unter “bewilligt” eingetragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bewilligung noch nicht erteilt wurde.

Für das Jahr 2024 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Nördlich der Aschaff - Durchführung städtebaulicher Wettbewerb:
Die Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept sind erstellt. Die Sanierungssatzung für das Gebiet “Nördlich der Aschaff” ist in Kraft getreten. Die Größe des Quartiers wie auch die Bedeutung der Entwicklung des bisherigen Impress-Areals für den Stadtteil Damm legen es nahe, einen städtebaulichen Wettbewerb für das Impress-Gelände mit Umfeld durchzuführen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2024 - 2025

- Quartiersmanagement 2025 - 2026: 
Die Einrichtung eines Quartiersmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Das Quartiersmanagement ist vor Ort tätig, organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Quartiersbeirat“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der in den „Integrierten Handlungskonzepten“ genannten Ziele. Im Jahr 2024 ist ein neuer Förderantrag für die Jahre 2025 - 2026 einzureichen. Es wird von der Anstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen. 
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 122.000 € / 2025 - 2026 (Antragstellung 2024)


Allgemeines:

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2025 durchgeführt (Haushaltsjahr 2025), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2024).

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.

.Beschluss:

I. Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) - Bahnhofsquartier, Oberstadt/Mainufer, Ortskern Damm und Nördlich der Aschaff - für das Jahr 2024 sowie für die Fortschreibungsjahre 2025 - 2027 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu (Anlage 3).

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2024 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2025 - 2027 nach den Werten im Jahresantrag 2024 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]
Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2024 10:15 Uhr