Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 09.05.2023 ö Beschließend 2JHA/2/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 statt. Aufgrund § 35 Abs. 3 JGG i. V. m. § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Jugendschöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist der Jugendhilfeausschuss verpflichtet eine Vorschlagsliste zu erstellen, die alle Gruppen der Bevölkerung gleichmäßig berücksichtigt. Eine Bevorzugung bestimmter Berufsgruppen ist nicht zulässig. Für den Beschluss über die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Mit Schreiben vom 31.01.2023 teilte der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg mit, dass die Stadt Aschaffenburg 40 Personen für die Wahl der Jugendschöffen vorschlagen muss . Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte diese Mindestzahl nicht (wesentlich) überschritten werden.

Bis zum 29.03.2023 haben sich 83 Personen für das Jugendschöffenamt beworben oder wurden hierfür vorgeschlagen.

Um eine Auswahl anhand der o.g. Kriterien vorbereiten zu können, wurde die nachfolgende Bevölkerungsstruktur der Stadt Aschaffenburg zugrunde gelegt (Quelle: Melderegister der Stadt Aschaffenburg, Stand 31.12.2022):

Geschlechterverteilung in der Stadt Aschaffenburg
w 51%                m 49% 

Altersstruktur der Bevölkerung Aschaffenburgs zwischen 25 und 69 Jahren (43.621)
25-29 Jahre = 11% 
30-39 Jahre = 23% 
40-49 Jahre = 20% 
50-59 Jahre = 25% 
60-69 Jahre = 21% 

Familienstände der Aschaffenburger Bevölkerung
Verheiratet = 42% 
Ledig = 43% 
Geschieden = 9% 
Verwitwet = 6% 

Wirtschaftsbranchenverteilung in Aschaffenburg (Quelle: Stand AfA, 30.06.2022)
Land- und Forstwirtschaft und Bergbau, Energie = 1,8% 
Verarbeitendes Gewerbe (Herstellung) = 19,3% 
Baugewerbe = 4,5% 
Handel und Instandhaltung = 16,1% 
Verkehr und Lagerei = 7,9% 
Gastgewerbe = 2,3% 
Information, Finanzen, Immobilien, sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen = 19,9% 
Öffentliche Verwaltung = 6,5% 
Erziehung und Unterricht = 4,1 
Gesundheitswesen, Soziales = 15,2% 
Sonstige Dienstleistungen = 2,4% 

Es wird vorgeschlagen, 50 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, wobei es sich um eine unwesentliche Überschreitung der Mindestzahl von 40 Personen handelt.

In der Auswahl wurden Personen nicht berücksichtigt, die keine Motivation zur Ausübung des Schöffenamtes bzw. zu ihrer erzieherischen Befähigung bzw. Erfahrungen dargelegt oder sonst keine vollständigen Angaben gemacht haben. Die Personen, deren Geburtsort im Ausland liegt, wurden ausgewählt, um den Migrationsanteil der Bevölkerung zumindest annähernd abzubilden. Vorschläge der Parteien, Fraktionen und Wählergruppen sowie Mitarbeitende der Stadt Aschaffenburg wurden bevorzugt ausgewählt, da von diesen eine besondere Zuverlässigkeit zu erwarten ist. Im Übrigen wurden die Bewerber so ausgewählt, dass die Bevölkerungsstruktur Aschaffenburgs bestmöglich abgebildet wird.

Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste für eine Woche öffentlich im Erdgeschoss des Rathauses zu jedermanns Einsicht aufgehängt, worauf in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen wird. Binnen einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.


Anschließend wird die Vorschlagsliste samt den eingegangenen Einsprüchen an das Amtsgericht Aschaffenburg gesendet. Dort wird über die Einsprüche entschieden und letztlich die Wahl der Schöffen durchgeführt.

.Beschluss:

I.
  1. Die Liste aller Bewerber für die Jugendschöffenwahl 2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
  2. Die Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der Jugendschöffen für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028 wird aufgestellt und genehmigt (Anlage 1, gelb markiert).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.07.2023 12:05 Uhr