Wie in der Begründung zum Grundsatzbeschluss vom 17. Juli 2023 bereits ausgeführt, möchten die Kommunen im Landkreis Miltenberg gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und Energieversorgern aus der Region mit kommunalem Hintergrund das Regionale Energiewerk Untermain (REW) in der Rechtsform einer GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg betreiben.
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat die Gesellschaft zunächst als Alleingesellschafter gegründet, um den Gesamtprozess zu beschleunigen. Nunmehr soll die Weiterveräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile zum Nominalwert an die weiteren Gesellschafter erfolgen.
51% der Anteile gehen an die Stadt Aschaffenburg und die Kommunen aus dem Landkreis Miltenberg.
37% der Anteile werden übertragen an die regionalen Energieversorger (Gasversorgung Unterfranken GmbH 12%, City-Use GmbH & Co. KG 12%, Entega Regenerativ GmbH 12% und Energiegenossenschaft Untermain eG 1%.
12% behält die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG).
Innerhalb der Gruppe der kommunalen Gesellschafter erfolgt die Verteilung der Anteile prozentual, gemessen an der Einwohnerzahl. Eine Beteiligung weiterer Gesellschafter neben den vorstehend benannten, insbesondere von privaten Unternehmen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Der Beitritt der Kommunen ist bei einem gemeinsamen Notartermin in der ersten Märzwoche 2024 geplant.
Die REW sorgt für die Grundlagen bei regionalen Projekten. Im ersten Schritt für den Bereich der Windenergieanlagen die Flächensicherung sowie die Erstellung von Projektdatenblättern, die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und durch welche(n) Gesellschafter das jeweilige Projekt realisiert wird.
Die Finanzierung des laufenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erfolgt über jährliche Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kosten hierfür werden initial auf ca. 500.000 €/p.a. geschätzt, wobei diese je nach Anzahl der gleichzeitig zu entwickelnden Projekten auch variieren können.
Um allen Gemeinden eine Beteiligung an der REW Untermain GmbH zu ermöglichen, wurde eine disquotale Beteiligung der Finanzierung beschlossen. Die Kommunen als 51 % Gesellschafter finanzieren zusammen 100 TEUR/p.a., die 48 %-Gesellschafter finanzieren 400 TEUR/p.a, dies entspricht bei vier Partnern einem Betrag von jeweils 100 TEUR/Gesellschafter/p.a. Die Bürgerenergiegenossenschaft Untermain e.G. finanziert 1 %, welches einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR/p.a. entspricht.
Werden durch die Abgabe von Projekten an die ausführenden Projektgesellschaften mehr finanzielle Mittel durch die REW vereinnahmt als in der Zukunft erforderlich sind oder wird die Entscheidung getroffen, keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden die überschüssigen Mittel an die in Vorleistung getretenen Gesellschafter der REW im gleichen Aufwandsverhältnis zuzüglich einer Verzinsung und eines angemessenen Risikozuschlags zurückerstattet. Ziel ist es, dass die REW sich zu einem noch nicht definierbaren Zeitpunkt durch die Veräußerung der Projektrechte refinanziert. Mit der Weitergabe der entwicklungsreifen Projekte an interessierte REW-Gesellschafter werden die bis dahin angefallenen Entwicklungskosten der REW zuzüglich Entwicklungsmarge ersetzt. Damit fließen der REW finanzielle Mittel für zukünftige Projekte zu.
Die REW treibt die Energiewende in der Region an, insbesondere durch die Realisierung von Erneuerbare Energie Projekte in eigenen Projektgesellschaften, die Beteiligung von Bürgern und regionalen Firmen an den Projekten und langfristig durch Mitgestaltung der Wärmewende und von Speicherprojekten für erneuerbare Energien.
Die Hauptaufgaben der REW stellen sich dabei wie folgt dar:
Das REW akquiriert und sichert Flächen zur Realisierung von Erneuerbaren Energie-Projekten (Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik) bei den kommunalen Gesellschaftern oder bei anderen privaten oder öffentlichen Grundstückseigentümern. Hierzu soll die REW mit den Grundstückseigentümern (reine) Pachtverträge abschließen.
Das REW erstellt jeweils eine Potentialanalyse der gesicherten Gesellschaftsflächen für das jeweilige EE-Projekt in Form eines entscheidungsfähigen Datenblattes. Dieses Datenblatt beinhaltet u. a. die planungsrechtliche Situation vor Ort, Informationen zu möglichen Immissionen, Ertragsabschätzungen und Erschließungsvarianten. Sollten entscheidungsrelevante Daten zur Potentialanalyse bezüglich Weiterverfolgung von akquirierten Flächen nicht vorliegen, so beauftragt die REW entsprechende Gutachter/Dritte, diese Daten zu ermitteln.
Die Potentialanalyse wird allen Gesellschaftern der REW Untermain GmbH zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Potentialanalyse hat jeder Gesellschafter innerhalb einer angemessen, von der Geschäftsführung festgesetzten Frist die Möglichkeit, Projekte zu übernehmen. Hierfür muss der REW verbindlich mitgeteilt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der oder die Gesellschafter das Projekt weiterverfolgen möchte/n. Eine Übergabe an die Gesellschafter der REW kann allerdings frühestens mit Vorlage einer aussagekräftigen Potentialanalyse erfolgen. Auch die REW selbst kann sich gegebenenfalls an Projekten gesellschaftsrechtlich beteiligen.
Wird ein Standort auf Grundlage der Potentialanalyse durch bestimmte Gesellschafter weiterverfolgt, werden auch alle projektspezifischen Rechnungen, d. h. alle bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstandenen internen und externen Kosten des Projekts, welche im Laufe des Entwicklungsprozesses entstanden sind, an diejenigen Gesellschafter weiterberechnet, die das Projekt eigenverantwortlich übernehmen. Sollte ein Projekt nicht weiterverfolgt werden, so verbleiben die bis dahin entstanden Projektkosten bei der REW. Bei Übertragung des Projektes wird zusätzlich zu den Realkosten eine Projektübertragungsmarge in Rechnung gestellt. Die Höhe wird jeweils im Einzelfall ermittelt, da es das Ziel ist, die REW in ihrer Funktion als Förderer des EE-Ausbaus in der Region kostenneutral zu stellen.
Die Berechtigung, ein Projekt zu übernehmen, erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung nach dem sogenannten „Zwiebelschalenprinzip“. Je mehr die Kommune (bzw. REW-Gesellschafter) von dem Projekt „betroffen“ ist, desto eher und mehr kann sie sich an dem Projekt beteiligen. Die Beteiligung ist dabei optional und kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen (beispielsweise Projektstart, Inbetriebnahme, ein Jahr nach Inbetriebnahme). Je eher sich der kommunale Partner an dem Projekt beteiligt, desto geringer fällt die Risikoprämie bei der Beteiligung aus, d.h. desto günstiger wird der Erwerb der Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft.
Die Übergabe des Projektes von der REW an die projektweiterführenden Gesellschafter erfolgt durch einen sogenannten „Projektrechteübertragungsvertrag“. Im Rahmen des Projektrechteübertragungsvertrags werden alle Gutachten, Gestattungsverträge usw. seitens der REW in der Regel an die gegründete Projektgesellschaft/Kooperationspartner übertragen.
Die projektweiterführenden Gesellschafter gründen entweder bereits zu diesem Zeitpunkt eine Projektgesellschaft oder entwickeln das Projekt zunächst im Rahmen eines Kooperationsvertrags weiter fort.
Steht kein Gesellschafter zur Verfügung, der als Projektentwickler fungieren will, kann ein Dritter als Projektentwickler beauftragt werden.