Ausbau des Mainradweges Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.05.2024 ö Beschließend 3PL/6/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 05.12.2023 der Entwurfsplanung für den Ausbau des Mainradweges zwischen der Gemarkungsgrenze Mainaschaff und der Gemarkungsgrenze Niedernberg zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Ausführungsplanung durchzuführen und die Ausschreibung vorzubereiten.


2. Projektbeschreibung

Änderungen in der Planung nach dem Senatsbeschluss am 05.12.2023 (Vorstellung der Entwurfsplanung):

An der Trassierung und dem Verlauf gibt es keine Änderungen.
Die drei Abschnitte bleiben unverändert:

1. Abschnitt: Gemarkungsgrenze Mainaschaff bis Mörswiesenstraße (ca. 700 m) in einer Breite von 3,50 m
2. Abschnitt: Schlotfegergrund bis Pompejanumsfelsen (ca. 400 m) in einer Breite von 4,00 m
3. Abschnitt: Willigisbrücke bis Gemarkungsgrenze Niedernberg (ca. 5 km) in einer mittleren Breite von 3,50 m und Zwischenstücken mit 3,00 m.

Das Bauvorhaben befindet sich mit Ausnahme der letzten 607 m (ca. ab Station 4+420,00) im Bauabschnitt BA 3 im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains (Gewässer 1. Ordnung).
Für den Eingriff bzw. die Baumaßnahme wurde ein Antrag auf wasserrechtliche Ausnahme-genehmigung nach §78 Abs. 5 WHG bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg eingereicht.

Der Radweg wird mit wenigen Ausnahmen niveaugleich hergestellt werden.

Im Trassenverlauf des Radweges befanden sich einzelne Bäume, welche bereits die Verkehrssicherheit gefährdeten oder deren Wurzelwerk stark in die spätere Trasse hineinreichte. In der vergangenen Winterperiode wurden die Rodungen für die betroffenen 34 Bäume ausgeschrieben und die Arbeiten durch eine qualifizierte Baumpflegefirma durchgeführt.
Im ersten Abschnitt befinden sich zwei Grundstücke, die in Teilen in den späteren Radweg hineinragen und aktuell nicht im Besitz der Stadt Aschaffenburg sind. Das Tiefbauamt hat bereits am 17.08.2023 um Erwerb der Grundstücksteile gebeten. Bis heute konnte vom Gutachter-ausschuss noch kein Verkehrswert ermittelt werden. Die Kämmerei kann erst dann mit den Kauferwerbsverhandlungen starten, wenn der Grundstückswert feststeht. Sollten der Erwerb der Grundstücksteile bis zum Bau des Radweges nicht erfolgen können und mit den Eigentümern keine sonstigen Nutzungsregelungen getroffen werden, muss der Radweg an den betroffenen Stellen eingeengt geführt werden. 

Abschnitt 1:

Im Abschnitt 1 wurde im März dieses Jahres nah an der Gemarkungsgrenze ein Biberbau unterhalb des vorhandenen Weges entdeckt. Unweit von dieser Stelle hat bereits vor einiger Zeit ein Biber den Weg ebenfalls unterhöhlt. Der Biberbau wird aktuell vom städt. Bauhof untersucht und je nach Belegung fachgerecht und in Abstimmung mit dem Biberbeauftragten behandelt. Um zukünftig Untergrabungen durch den Biber zu verhindern, sollen auf der Länge der Mainaue (ca. 260 m) auf Anraten des Biberbeauftragten sog. Biber-Estrichmatten in den Seitenbereich des Weges verlegt werden. Diese erhöhen die Investitionskosten um 7900 Euro.

Abschnitt 2:

Keine Änderungen bzw. Ergänzungen zur Entwurfsplanung

Abschnitt 3:

Abschnitt 3 beginnt an der Abfahrt von der Willigisbrücke Richtung Niedernberg und befindet sich linksmainisch.
Die AVG wird im Vorfeld ihre 20 KV-Mittelspannungsleitung und Fernmeldekabel im 3.BA erneuern. Das Bauvorhaben der AVG beginnt an der Willigisbrücke und endet an der Niedernberger Straße/ Wasserwerk in einer durchschnittlichen Grabenbreite von 60 cm. Die Arbeiten sind bereits ausgeschrieben und sollen im Frühsommer beginnen. Die Maßnahmen sollen laut AVG bis zum 01.10. 2024 abgeschlossen sein, so dass im Anschluss mit den Baumaßnahmen des Mainradweges begonnen werden kann.


3. Bauablauf

Es ist geplant, den BA1+BA2 zeitgleich mit dem BA3 zu beginnen. Die Ausschreibung erfolgt daher in 2 Losen, die auch getrennt vergeben werden können.


4. Kosten

Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.

In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:

Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %

Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten wurden kontinuierlich fortgeführt. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss wird auf Basis des bepreisten Leistungsverzeichnisses (LV) gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.

Die Kosten des bepreisten LV für den Ausbau des Mainradweges ergeben folgende Bruttosummen:

Bauabschnitt
BA 1+BA 2
BA 3
Gesamtkosten
Baukosten
675.731 €
2.371.315 €
3.047.046 €
Baunebenkosten 20 %
135.147 €
474.263 €
609.410 €
Sicherheitszuschlag 10 %
67.574 €
237.132 €
304.706 €
Gesamt
878.452 €
3.082.710 €
3.961.162 €

Der Vergleich mit der Kostenberechnung:

Bauabschnitt
BA 1+BA 2
BA 3
Gesamtkosten
Baukosten
663.000 €
2.348.000 €
3.011.000 €
Baunebenkosten 20 %
132.600 €
469.600 €
602.200 €
Sicherheitszuschlag 20 %
132.600 €
469.600 €
602.200 €
Gesamt
928.200 €
3.287.200 €
4.215.400 €

Bei den Baunebenkosten sind derzeit die Kosten für die Baumfällungen (22.200 €), die Baugrunduntersuchungen (29.000 €) und Ingenieurhonorare für Vermessung, Planung und Vergabe der Baumfällungen (94.840 €), die Kosten für punktuelle Kampfmittelsondierung und Luftbildauswertung (14.000 €) und die Leistungen für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (30.000 €) bereits in Teilen oder vollständig abgerufen worden. In der Summe wurden somit bereits 190.040 € verausgabt.
Weitere Kosten entstehen für baubegleitende Kampfmitteluntersuchungen, Beweissicherungen, weitere Ingenieurhonorare, die Umweltbaubegleitung und Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen sowie Grundstückserwerbe.

In Summe werden gem. der vorliegenden Kostenermittlung im bepreisten LV für den Radweg somit ca. 3.961.162 Euro brutto veranschlagt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Zuwendungen:

Im Zuwendungsbescheid vom 23.11.2022 ist die Zuwendung auf einen Höchstbetrag von 1.988.250,00 Euro gedeckelt. Die Verwaltung war mit dem Fördergeber in Kontakt und hat die geänderten berechneten Herstellungskosten mitgeteilt. Am 02.04.2024 hat der Fördermittelgeber schriftlich mitgeteilt, dass keine positive Rückmeldung für eine Mittelaufstockung vermeldet werden kann.
Somit liegt der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg nach aktuellem Kostenstand bei diesem Projekt bei 1.972.912 Euro.


5. Finanzierung

Das Projekt wird ab dem Haushaltsjahr 2024 über eine eigene Haushaltstelle (1.6349.9502) abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt.


6. Weiteres Vorgehen

Die Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses ist für Juni, die Vergabe der Bauleistungen ist für September 2024 geplant, so dass mit der Maßnahme noch im Jahr 2024 begonnen werden kann.

.Beschluss:

I. 
1.        Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ausbau des Mainradweges mit Gesamtkosten in Höhe von 3.961.162 € brutto.
2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Leistungen auszuschreiben und die bauliche Umsetzung des Projektes vorzubereiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.07.2024 10:18 Uhr