Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 26.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.07.2024 ö Beschließend 11PL/11/11/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) hat der Stadtrat über die Entlastung der Werkleitung der Stadtwerke nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Daher bittet die Werkleitung um umseitige Beschlussfassung für das Wirtschaftsjahr 2022.

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.10.2024 09:54 Uhr