Weitere Differenzierung des Betreuungsangebotes im Städtischen Kinderheim Einrichtung von therapeutischen Plätzen - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 14.09.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2024 ö Beschließend 5PL/12/5/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Kinderheim bietet für Kinder und Jugendliche insbesondere aus der Stadt Aschaffenburg und der näheren Umgebung ein Wohn- und Betreuungsangebot, wenn dies in der Herkunftsfamilie aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr möglich ist. So werden in Aschaffenburg seit dem Jahr 1856 Familien in der Stadt unterstützt. Für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche in der Stadt Aschaffenburg hat das städtische Kinderheim einen großen Mehrwert. So können trotz der Notwendigkeit einer stationären Unterbringung vorhandene Beziehungen (Familie, Freunde, Schule, Vereinskontakte, etc.) erhalten werden. 
Der Betreuungsumfang der Kinder und Jugendlichen ist in den letzten Jahren größer geworden, so dass das Kinderheim sich den gegenwärtigen Anfragen und der aktuellen Situation anpassen muss. Die Kinder und Jugendlichen brauchen viel Zeit von pädagogischen Mitarbeitenden, ihre Lebenssituation zu bewältigen und den Alltag zu gestalten. In der Heimunterbringung wird dies durch Zuordnungen zu heilpädagogischen oder therapeutischen Plätzen bemessen. Ein heilpädagogischer Platz hat einen Betreuungsumfang von 0,58 päd. Mitarbeitenden, ein therapeutischer Platz von 0,76 pädagogischen Mitarbeitenden. Des Weiteren werden für einen heilpädagogischen Platz 2 Stunden in der Woche für den psychologischen Fachdienst benötigt und 4 Stunden in der Woche bei therapeutischen Plätzen.
Aktuell hat das Kinderheim eine Betriebserlaubnis für 36 heilpädagogische Plätze und 10 therapeutische Plätze. 
Der allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie die weiteren belegenden Jugendämter fragen immer häufiger therapeutische Plätze an. Diese Anfragen muss das städtische Kinderheim aktuell ablehnen, da keine ausreichende Anzahl von Plätzen zur Verfügung stehen. Manchmal zeigt sich aber auch erst nach der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen, dass ein therapeutischer Bedarf besteht. Diese Minderjährigen müssen dann entweder in eine andere Einrichtung entlassen werden oder es sind über aufwendige Zusatzvereinbarungen kostenintensive  Einzelfalllösungen zu kreieren.
Die Nachfrage nach heilpädagogischen Plätzen ist dagegen rückläufig. Dies hat zu einem Belegungsrückgang im Kinderheim in 2023/2024 geführt. Dieser Belegungsrückgang wiederum verursacht ein Defizit in der Einnahme-Ausgabe-Bilanz des Kinderheims. Durch die bedarfsgerechte Einrichtung von therapeutischen Plätzen soll der Belegungsstand wieder erhöht und die Kostenbilanz wieder verbessert werden.
Die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie schildern immer häufiger große Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten und bedarfsgerechten Heimplätzen. Es gibt weiterhin einen hohen Unterbringungsbedarf bei gleichzeitigem Rückgang von Heimplätzen.
Grundsätzlich soll in der Jugendhilfe bei Fremdunterbringungen eine wohnortnahe Einrichtung gesucht werden, um das Fortbestehen von sozialen Kontakten der Kinder und Jugendlichen, Elternarbeit und eine enge Zusammenarbeit mit den belegenden Jugendämtern zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit therapeutischem Unterbringungsbedarf können bisher in Aschaffenburg jedoch nur beschränkt untergebracht werden. Ggfs. muss unter Umständen eine hunderte Kilometer entfernte Einrichtung gesucht werden.
Vor diesem Hintergrund sind die 10 therapeutischen Plätze nicht mehr ausreichend.  
Es sind in den letzten 3 Jahren für die Betreuung von Kindern darüber hinaus bereits Ausnahmegenehmigen von der Heimaufsicht (Regierung von Unterfranken) erstellt worden. Da dieser Trend sich weiter fortsetzt, fordert die Heimaufsicht dies strukturell in der Betriebserlaubnis abzubilden und ist nicht bereit, weitere Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Daher soll die Betriebserlaubnis angepasst werden für 21 therapeutische Plätze und 22 heilpädagogische Plätze.
Im Einzelnen bedeutet dies für das städtische Kinderheim in den Gruppen folgende Veränderungen: 

1. Für die Kindergruppe 1: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 6 therapeutische Plätze „therapeutische Gruppe“ mit einem Stellenschlüssel an pädagogischen Gruppenmitarbeiter*innen von 5,0 VZÄ

2. Für die Kindergruppe 2: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 5 heilpädagogische Plätze und 3 therapeutische Plätze, mit einem Stellenschlüssel an pädagogischen Gruppenmitarbeiter*innen von 5,2 VZÄ

3. Für die Jungengruppe: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 5 heilpädagogische Plätze und 3 therapeutische Plätze, mit einem Stellenschlüssel an pädagogischen Gruppenmitarbeiter*innen von 5,2 VZÄ

4. Für die Mädchengruppe: Von 6 heilpädagogischen Plätzen und 2 therapeutischen Plätzen auf 7 therapeutische Plätze (therapeutische Mädchengruppe) mit einem Stellenschlüssel für pädagogische Gruppenmitarbeiter*innen bei 7 therapeutischen Plätzen von 5,6 VZÄ.
Dies bedeutet das für pädagogische Mitarbeitende im Gruppendienst eine Stellenmehrung von 0,9 VZÄ entsteht und im psychologischen Fachdienst von 0,45 VZÄ. 

Eine weitere Anpassung an die gegenwärtigen Anforderungen ist die Vormittagsbetreuung während Schulzeiten. Bisher ist die Konzeption des Kinderheims, dass Kinder vormittags in die Schule oder die Kindertagesstätte gehen und daher nicht in dieser Zeit im Kinderheim betreut werden. Aufgrund der häufigen Situation, dass vormittags Kinder oder Jugendliche nicht in der Schule betreut werden (Schulängste oder -verweigerung, Erkrankung, von der Schule kein oder sehr kurzes Beschulungsangebot), müssen diese Kinder und Jugendlichen im Kinderheim betreut werden. Die bisherige Praxis, dass Mitarbeitende kurzfristig längere Dienste wegen der Vormittagsbetreuung, die im Stellenschlüssel nicht abgebildet ist, machen müssen, soll aus arbeitsrechtlichen Gründen und aufgrund der Mitarbeiterfürsorge stark reduziert werden und bestenfalls ganz entfallen. 
Daher wird für eine verlässliche Vormittagsbetreuung innerhalb der Schulzeit für die gesamte Einrichtung ein Stellenanteil von 0,5 VZÄ von der Heimaufsicht vorgeschlagen. Dies wird an einzelne Mitarbeitende in den Gruppen verteilt, die darüber außerhalb der Schulferien vormittags verbindlich Dienste abdecken.

Insgesamt werden für die notwendigen Umstrukturierungen zum Wohle der hilfebedürftigen stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen in der Stadt Aschaffenburg Stellenmehrungen in folgendem Umfang notwendig: 

Stellenmehrung pädagogische Mitarbeitende: 1,4 VZÄ (0,9 therapeut. Plätze, 0,5 Vormittagsbetreuung)
Stellenmehrung psychologischer Fachdienst: 0,45 VZÄ

Alle Personalkosten und Stellendeputate werden in die Tagessätze eingerechnet und sind dadurch bei Belegung der Plätze durch die Einnahmen über die Tagessätze refinanziert. Der Tagessatz für therapeutische Plätze liegt ca. 60 € höher als der Tagessatz von heilpädagogischen Plätzen.

.Beschluss:

I. 
1. Der Stadtrat stimmt der weiteren Differenzierung des Betreuungsangebotes im Städtischen Kinderheim zu. Es werden 14 heilpädagogische Plätze in 11 therapeutische Plätze umgewandelt. Dafür wird das Personal aufgestockt um 1,4 Stellen für pädagogische Fachkräfte und um 0,4 % Stellen für den Fachdienst.
2. Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Lothar Blatt (UBV) vom 14.09.2024 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2024 09:49 Uhr