Vorbemerkung
Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau plant eine Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort, um den Standort langfristig für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis dauerhaft zu sichern.
Hierfür bedurfte es zunächst der Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen:
- Änderung und Erweiterung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Klinikum am Hasenkopf“ (23/1)
- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich östlich der Klinikzufahrt von der Alois-Alzheimer-Allee, um eine zusätzliche Erweiterungsfläche für das Klinikum in einer Größe von ca. 5.500 m² zu schaffen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt den Bereich der Flächennutzungsplanänderung östlich der Klinikzufahrt als Waldflächen dar.
Die Erweiterungsfläche liegt innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Bannwald gemäß B-Plan 23/1 vom 05.07.1985.
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit forstwirtschaftlich genutzt.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) sah im Bereich der Änderung an Stelle der Darstellung „Flächen für Wald“ die Darstellung „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Kliniken“ vor.
Im Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kliniken am Hasenkopf“ (23/1) wurden auch die naturschutzfachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt.
Zu 1: Einstellung des Verfahrens
Bauleitpläne werden aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 8 BauGB). Dieses Erforderlichkeitsprinzip enthält die Verpflichtung, auf der einen Seite, Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; auf der anderen Seite jedoch die Verpflichtung zur planerischen Zurückhaltung, sofern die Aufstellung eines Bauleitplans die städtebauliche Ordnung nicht herstellen kann, die erwünscht ist.
Im Fall der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) wird das Ziel der Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort, um den Standort für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig zu gestalten und die Gesundheitsversorgung für die Stadt und den Landkreis dauerhaft zu sichern, auch ohne die Erweiterungsfläche östlich der Klinikzufahrt erreicht:
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung erfolgte eine Anpassung und Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Berücksichtigung des relativ konkreten kurz- bis mittelfristigen Erweiterungsbedarfs und der langfristigen Entwicklungspotentiale des Klinikums. Durch die Verdopplung der Größe der überbaubaren Grundstücksflächen, auf der Gebäude errichtet werden können, von ca. 5,8 ha auf ca. 12,4 ha wird vor allem der Spielraum der Flächen großzügig erweitert, auf der die Gebäude errichtet werden können.
Die Geschossigkeit wurde von vier auf sechs Geschosse erhöht. Damit wird zum einen auf die vorhandene Geschossigkeit einzelner vorhandener Gebäude reagiert und gleichzeitig zukünftig mehr Spielraum in der Höhenentwicklung einzelner Klinikgebäude gegeben.
Weiterhin wurde die zulässige Dichte in Reaktion auf die großzügige Erweiterung der überbau-baren Flächen durch Anpassung der Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2 auf 2,4 erhöht.
Die folgenden Erläuterungen veranschaulichen die genannten umfangreichen Änderungen und Erweiterungen der Bebauungsplanänderung:
- Die Geschossflächen, die nach der GFZ von 2,4 max. erreichbar sind, liegen bei ca. 320.000 m² (100%).
- Die Geschossflächen im Bestand liegen bei ca. 97.000 m² (ca. 30%).
- Die Geschossflächen der geplanten Gebäude des Neubaus des Operationszentrums (OPZ) und des Eltern-Kind-Zentrums (ELKI) liegen bei ca. 52.000 m² (ca. 16%).
- Weiterhin gibt es nördlich und westlich der Bettenhäuser, südlich der Psychiatrischen Klinik und südlich des Funktionstrakts auf den bisher unbebauten Erweiterungsflächen zukünftige Erweiterungspotentiale in der Größenordnung der Geschossflächen von ca. 56.000 m² (ca. 18%), ohne dabei in die vorhandene Bebauung und klinikinterne Verkehrsführung eingreifen zu müssen.
Das bedeutet, durch die Bestandsgebäude und die geplanten Neubauten des OP-Zentrums und des Eltern-Kind-Zentrums ist aktuell knapp die Hälfte des Erweiterungspotenzials ausgeschöpft.
Mit den Maßnahmen aus der Bebauungsplanänderung bestehen große Flächenreserven für zukünftige räumliche Entwicklungen des Klinikums. Weiterhin wird dadurch zukünftig eine möglichst flexible Nutzung des Klinikgeländes ermöglicht.
Das heißt aber nicht, dass die maximalen Erweiterungsmöglichkeiten auch ausgeschöpft werden. Nach Aussage der Klinikleitung vom April 2023 wird die Entwicklungsperspektive für die nächsten 15 Jahre durch den Neubau des OP-Zentrums, den Neubau des Eltern-Kind-Zentrums und die Nachnutzung des Alt-OP bestimmt.
Weiterhin hat die Klinikleitung bereits per Email-Schreiben vom 03.05.2022 mitgeteilt, dass von Seiten des Klinikums auf die Erweiterungsfläche östlich der Klinikzufahrt im Bebauungsplanverfahren verzichtet werden kann.
Für das Ziel der Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Klinikstandorts sind die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen durch die seit 28.03.2024 rechtskräftige Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/1) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund geschaffen worden.
FAZIT:
Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kliniken am Hasenkopf“ auf der Fl.-Nr. 4245, Gem. Aschaffenburg (FNP 2030/02) einzustellen.