Bericht der Stadtwerke über die geplante Einführung einer Anfahrts-Nutzungspauschale für den Regionalen Omnibusbahnhof (ROB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Werksenates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Das der Beschlussvorlage beigefügte Anschreiben an die Aufgabenträger sowie an Verkehrsunternehmen, welche im Bedienungsgebiet der VAB tätig sind, zur Einführung einer Anfahrts-Nutzungspauschale für den Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) bei künftigen Ausschreibungen von Bus-Verkehrsleistungen sowie bei Neu- und Wiedererteilung von Linienkonzessionen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Werksenat am 21.09.2023 berichteten die Stadtwerke über das steigende Defizit im Verkehrsbetrieb und stellten verschiedene Möglichkeiten dem entgegenzuwirken vor.
Neben Einsparmöglichkeiten auf der Kostenseite wurden auch Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmensituation vorgestellt. Eine der genannten Maßnahmen beschreibt die Einführung einer Anfahrtsgebühr für den ROB. Das der Beschlussvorlage beigefügte Anschreiben greift diesen Ansatz auf und setzt den Vorschlag konsequent um.
Die laufenden Betriebskosten des ROB betragen derzeit rd. 400 T Euro pro Jahr. Unter Berücksichtigung der Anfahrten am ROB von rd. 280 Tausend pro Jahr ergeben sich eine rechnerische Anfahrts-Nutzungspauschale von ca. 1,50 € pro Anfahrt.
Datenstand vom 26.09.2024 12:12 Uhr