Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungengebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2024 ö Beschließend 9PL/15/9/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 8 KAG können Kommunen für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und ihres Eigentums Benutzungsgebühren erheben. 

Aufgrund der allgemeinen Teuerung und den Tarifsteigerungen des TVöD ist eine Anpassung der Elternbeiträge in den kommunalen Kitas im kommenden Kalenderjahr 2025 unerlässlich.

Um diese sozialverträglich zu gestalten, wird vorgeschlagen die Gebührenerhöhung in zwei Schritten zu vollziehen. Die erste Erhöhung soll zum 01.02.2025 die zweite zum 01.09.2025 erfolgen.

Bei den Krippenbeiträgen schlägt die Verwaltung eine Erhöhung innerhalb der einzelnen Buchungskategorien von jeweils 75,00 € und bei den Kitabeiträgen von jeweils 50,00 € vor. In den Krippenbeiträgen und Kitabeiträgen sind die Kosten eines Vormittags- und Nachmittagssnacks (i. d. R. Obst) inkludiert. 

Da im Naturkindergarten zusätzlich zum Bauwagen noch eine Basisstation gestellt wird und auch die Betreuung der Kinder aufwändiger ist, sind die Ausgaben höher als in einer herkömmlichen Kindertageseinrichtung. Die Verwaltung schlägt daher eine Erhöhung von 60,00 € in zwei Schritten vor. 

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art.1, 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschaffenburg (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 26.05.2023 vorbehaltlich der Prüfung durch die Rechtsstelle:

§ 1

1. In § 6 erhält Absatz 3 a) folgenden Wortlaut:

„für den Besuch von Kinderkrippen:

Buchungszeiten täglich
Beitrag ab
01.02.2025
€ / Kind
Beitrag ab 01.09.2025
€ / Kind
4 bis 5 Stunden
325,50
363,00
5 bis 6 Stunden
347,50
385,00
6 bis 7 Stunden
369,50
407,00
7 bis 8 Stunden
391,50
429,00
8 bis 9 Stunden
413,50
451,00
9 bis 10 Stunden
445,50
483,00

In den Gebühren sind Kosten für einen Vormittags- und Nachmittagssnack (i. d. R. Obst) enthalten.“


2. In § 6 erhält Absatz 3 b) folgenden Wortlaut: 

für den Besuch der Kindergärten:

Buchungszeiten täglich
Beitrag ab
01.02.2025
€ / Kind
Beitrag ab 01.09.2025
€ / Kind
4 bis 5 Stunden
201,00
226,00
5 bis 6 Stunden
216,00
241,00
6 bis 7 Stunden
231,00
256,00
7 bis 8 Stunden
246,00
271,00
8 bis 9 Stunden
261,00
286,00
9 bis 10 Stunden
276,00
301,00


3. In § 6 erhält Absatz 3 c) folgenden Wortlaut: 
„für den Besuch des Naturkindergartens:

Buchungszeiten täglich
Beitrag ab
01.02.2025
€ / Kind
Beitrag ab 01.09.2025
 € / Kind
4 bis 5 Stunden
206,00
236,00
5 bis 6 Stunden
221,00
251,00
6 bis 7 Stunden
236,00
266,00
7 bis 8 Stunden
251,00
281,00
8 bis 9 Stunden
266,00
296,00
9 bis 10 Stunden
281,00
311,00

In den Gebühren sind Kosten für einen Vormittags- und Nachmittagssnack (i. d. R. Obst) enthalten.“


§ 2

Die Änderungssatzung tritt zum 01.02.2025 in Kraft. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.11.2024 10:08 Uhr