Die Sanierungsgebiete „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt), „Oberstadt / Mainufer“ (SG 8 Innenstadt) und „Ortskern Damm“ sowie “Nördlich der Aschaff” sind in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (früher „Soziale Stadt“) aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Für die o. g. Bereiche ist ein einheitlicher Antrag vorzulegen.
Für das Jahr 2025 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Neugestaltung des Schlossufers
Für die Neugestaltung des Schlossufers stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Für den Neubau des Aufzuges sowie die Neugestaltung der nördlichen Suicardusstraße und des oberen Kranichplatzes werden Mittel aus dem Bundesprogramm “Nationale Projekte des Städtebaus” eingesetzt. Die “Freifläche Nord” an der Slipanlage wurden mit Zuschüssen aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm “Innenstädte beleben” finanziert. Zudem können (z. B. für die Sanierung der Stützmauern) Denkmalpflegemittel eingesetzt werden. Für die verbleibenden Flächen stehen Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm “Sozialer Zusammenhalt” zur Verfügung.
Bereits beantragt wurden Zuschüsse für die Sanierung der südlichen Stützmauer sowie die Neugestaltung des südlichen Abschnitts der Suicardusstraße mit Freianlagen. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Da aber bereits ein Förderantrag eingereicht wurde, sind die Kosten in der beiliegenden Bedarfsmitteilung unter “bisher bereits bewilligt” eingetragen.
Im Jahr 2025 soll ein Förderantrag für die “Freianlagen Süd” eingereicht werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 5,009 Mio. €. Die Ausführung soll in den Jahren 2026 bis 2028 erfolgen. Die Antragstellung ist in 2 Abschnitten in den Jahren 2025 und 2026 möglich.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 12,191 Mio. €
davon Freianlagen Süd 5,009 Mio. € / Antragstellung 2025 2,601 Mio. € und 2026 2,408 Mio. €
- Abschnitt 8 - Oberstadt / Mainufer - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 5.000 € bereitgestellt werden. Im Jahr 2025 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum
2026 - 2027 einzureichen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 10.000 € / 2026 - 2027
- Nördlich der Aschaff - Durchführung städtebaulicher Wettbewerb:
Die Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept sind erstellt. Die Sanierungssatzung für das Gebiet “Nördlich der Aschaff” ist in Kraft getreten. Die Größe des Quartiers wie auch die Bedeutung der Entwicklung des bisherigen Impress-Areals für den Stadtteil Damm legen es nahe, einen städtebaulichen Wettbewerb für das Impress-Gelände mit Umfeld durchzuführen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2026 - 2027
- Nördlich der Aschaff - Grün- und Gewässerplanung:
Für das Gelände der bisherigen Fa. Impress im Aschaffbogen ist als Grundlage für weitere Planungspozesse eine Grün- und Gewässerplanung zu erstellen.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 150.000 € / 2026
- Damm Allgemein - Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Pro Jahr sollen 10.000 € bereitgestellt werden. Im Jahr 2025 ist ein neuer Förderantrag für den Zeitraum 2026 - 2027 einzureichen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2026 - 2027
Allgemeines:
Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2026 durchgeführt (Haushaltsjahr 2026), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2025).
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei.