Antrag des SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. zur Bezuschussung einer Bootshalle, eines Sportgeräteraumes und eines Allwetterplatzes
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Senates für Sport und Gesundheit, 20.11.2024
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 24.11.2023 und 19.09.2024 zu den Kosten einer Bootshalle, eines Sportgeräteraumes und eines Allwetterplatzes ein Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Sportförderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 24.11.2023 und 19.09.2024 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (2557 Mitglieder) einen Zuschuss zum Bau einer Bootshalle, eines Sportgeräteraumes und eines Allwetterplatzes auf dem Vereinssportgelände.
Für diese Baumaßnahmen hat der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. einen Antrag auf Zuwendung beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) gestellt. Dieser Antrag liegt dem BLSV als Kleinantrag mit der Bearbeitungsnummer 1364 vor. Gemäß Bewertungsschreiben des BLSV vom 19.09.2024 betragen die max. zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme 227.465,23 € und der zu erwartende Landeszuschuss beträgt voraussichtlich 45.450.- €.
Es wird vorgeschlagen, zu den durch den BLSV bewerteten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 % zu geben, höchstens jedoch 45.493,05 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2016 festgelegten Regelungen zu Investitionszuschüssen und ist abhängig von der Vorlage des Förderbescheids der Regierung.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege und einer Schlussabrechnung abhängig gemacht.
Nach einem Gespräch mit dem 1. Vereinsvorsitzenden xxx am 06.11.24 ist beabsichtigt, die städtischen Zuschüsse über einen Zeitraum von 3 Jahren dem Verein zukommen zu lassen.
Datenstand vom 20.11.2024 15:24 Uhr