Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 18. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2024 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 60 € für Wahlvorsteher und deren Stellvertreter und für Schriftführer und deren Stellvertreter festgesetzt. Für alle übrigen ehrenamtlichen Wahlhelfer (Beisitzer) wird die Aufwandsentschädigung auf 40 € festgelegt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich tätigen kann die Stadtverwaltung gem. § 10 Abs. 2 der Bundestagswahlordnung (BWO) eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 07.05.2019, Az. B1-1367-3-14, zumindest bei Kommunalwahlen, keine laufende Angelegenheit der Gemeinde mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.

    Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Bundestagswahl eine gesetzlich vorgegebene Mindestsumme in Höhe von 35 € für den Wahlvorsteher und in Höhe von 25 € für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes (§ 10 Abs. 2 BWO). Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2019 hatte die Stadt Aschaffenburg ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € für alle Wahlhelfenden bewilligt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 wurde von der Stadt Aschaffenburg für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen ein Betrag in Höhe von 75 €, für Beisitzer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfenden erhöht, da es pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus nur sehr eingeschränkt erfolgen können.

  2. Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 24.480 € belaufen.
    72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 60 € = 17.280 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
    72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 40 € = 11.520 € (Beisitzer)
    Gesamtsumme: 28.800 €

    Das Erfrischungsgeld bei der Bundestagswahl wird geringer als bei Landtags- und Bezirkswahlen, oder bei Kommunalwahlen festgelegt. Der zeitliche Aufwand ist hier geringer als bei den genannten Wahlereignissen. Bei der Bundestagswahl wird nur ein Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme ausgezählt. Die Auszählung gestaltet sich dadurch einfacher und weniger zeitintensiv. In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfende eine verantwortungsvollere Tätigkeit wie Wahlvorsteher, oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb sollte die Bereitschaft für dies Aufgaben auch höher honoriert werden.

  1. Das Wahlamt plant für die Bundestagswahl mit 72 Wahllokalen. Davon 36 Urnenstimmbezirke und 36 Briefwahlstimmbezirke. Diese Stimmbezirkseinteilung hat sich so bei den letzten Wahlen bewährt und bleibt unverändert. Auch wenn die Hygiene- und Abstandsregelungen bei der kommenden Wahl nicht mehr so streng erwartet werden, geht das Wahlamt von keiner Trendwende zu wieder deutlich geringerer Briefwahl aus. Viele Wahlberechtigte haben sich durch die vergangenen Wahlen an die Briefwahl gewöhnt und werden diese Art zu wählen auch weiterhin nutzen. Es handelt sich bei der vorgesehenen Stimmbezirksverteilung um die Gleiche die sich bei der Bundestagswahl 2021 bewährt hatte. Die Briefwahlbezirke werden wieder alle zusammen in den Gebäuden der Berufsschulen 1 und 2 untergebracht. 

Das Wahlamt sieht sich mit dieser Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können. Auch bei extrem hoher Briefwahlbeteiligung ist dadurch eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen am Wahlabend gewährleistet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) teilweise verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Datenstand vom 29.11.2024 14:10 Uhr