Die Laufzeit des Forstwirtschaftsplanes (Forsteinrichtung von 2006 - 2025) für den Stadtwald Aschaffenburg endete am 31.12.2025. Gemäß Bayerischem Waldgesetz (BayWaldG) ist der Stadtwald auf der Grundlage eines Forstwirtschaftsplanes zu bewirtschaften. Die Erneuerung der mittelfristigen Planung steht daher an.
Die Forsteinrichtung ist Staatsaufgabe. Zuständig ist die staatl. Forstverwaltung, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Karlstadt. Im Auftrag der staatl. Forstverwaltung obliegt die Durchführung einem freiberuflich tätigen Forstsachverständigen. Die Auswahl des Forstsachverständigen erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Aschaffenburg als Waldeigentümer im Rahmen einer Angebotseinholung.
Der Planung geht eine Waldinventur voraus, voraussichtlich Herbst 2025 - Sommer 2026. Die Inventurdaten und die Ergebnisse des Begangs der Waldbestände sind die Grundlagen der Planungen für die kommenden 20 Jahre. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem städt. Forstbetrieb. Einzelplanungen und der Hiebssatz gelten für 10 Jahre und werden im Zuge einer Zwischenrevision nach dieser Zeit von der staatl. Forstverwaltung überprüft. Im Zusammenhang mit der Forsteinrichtung ist eine Digitalisierung möglich und sinnvoll.
Ergebnis der zukünftigen Forsteinrichtung soll die Festlegung eines nachhaltigen Hiebssatzes für den Stadtwald sein. Dieser soll die Erfüllung aller Waldfunktionen ermöglichen.
Unter Beachtung der klimatischen Entwicklung und waldbaulichen Notwendigkeiten sollen die Nutzungssätze möglichst moderat festgelegt werden um Holzvorräte im Stadtwald aufzubauen und klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) möglichst langfristig zu binden.
Parallel zur Forsteinrichtung wird für den Stadtwald ein Naturschutzkonzept erstellt. Hierin werden die naturschutzfachlichen Besonderheiten im Stadtwald dargestellt. Die weitere Behandlung dieser naturschutzrelevanten Besonderheiten wird anhand eines Pflege- und Entwicklungsplan dargestellt.
Die Ergebnisse der Planungen liegen voraussichtlich bis Anfang 2027 vor. Eine Information der Stadt Aschaffenburg erfolgt umfassend vor Abschluss der Festlegung. Beginn der Laufzeit der neuen Forsteinrichtung ist voraussichtlich der 01.01.2027. Die geschätzten Gesamtkosten für die Forsteinrichtung betragen ca. 200 Tsd. Euro und werden vom Freistaat Bayern vorfinanziert. Der Kostenanteil der Stadt Aschaffenburg ist 50 % und wird voraussichtlich 2027 fällig. Abschlagszahlungen vorher sind möglich. Die restlichen 50 % trägt das Land Bayern als Förderung. Für die Stadt Aschaffenburg kommen evtl. noch Lohnkosten für Hilfskräfte hinzu.
Die geschätzten Kosten für das Naturschutzkonzept betragen ca. 30 Tsd. Euro. Diese Kosten hat die Stadt Aschaffenburg voraussichtlich voll zu tragen.
xxx vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Karlstadt mit Dienstsitz in Aschaffenburg und xxx vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg, koordinierende Stelle Forsteinrichtung, stellen die Einzelheiten zu Ablauf und Kostenverteilung vor.