Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Stadtgebiet Aschaffenburg (Parkgebührenordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.02.2025
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 30.12.2024 wurde die Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Dadurch wird § 10 der Zuständigkeitsverordnung dahingehend ergänzt, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge ab dem 01.04.2025 bayernweit in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit sind. Die städtische Parkgebührenordnung muss entsprechend an die neue Gesetzeslage angepasst werden.
Ziel dieser Regelung ist laut der Bayerischen Staatsregierung die Förderung der Elektromobilität. Es soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenloses Parken generell für drei Stunden ermöglicht werden, um klima- und umweltschädliche Auswirkungen (etwa Beitrag zur Luftreinhaltung und Verringerung des Fahrzeuglärms) des motorisierten Individualverkehrs zu verringern. In diesem Zusammenhang sind aufgrund des bisher langsamen Umstiegs auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zusätzliche Impulse erforderlich. Um neue Anreize zur Förderung der Elektromobilität zu setzen, ist die Regelung bayernweit einheitlich ausgestaltet.
Die Anpassung erfolgt, wie im Gesetzestext vorgesehen, zum 01.04.2025.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 6a Abs. 6 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) und § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch § 13 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619), durch § 3 der Verordnung vom 3. Dezember 2024 (GVBl. S. 643), durch Verordnung vom 3. Dezember 2024 (GVBl. S. 645) und durch Verordnung vom 2. Dezember 2024 (GVBl. S. 654) folgende Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung im Stadtgebiet Aschaffenburg vom 10.02.2025:
§ 1
§ 3 erhält folgenden neuen Absatz 4:
Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die nach § 4 EmoG gekennzeichnet sind, sind in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit. § 3 Abs. 2 und 3 EmoG bleibt unberührt.
§ 2
Die vorstehende Änderung tritt am 01.04.2025 in Kraft.
II. Die Parkgebührenordnung vom 10.02.2024 ist in der geänderten Fassung neu amtlich bekannt zu machen.
III. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
IV. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.03.2025 09:19 Uhr