Nachtrag in der Denkmalliste; Wohnhaus der ehem. Eisenhandlung Jacob, später Jugendstil, xxx, 63739 Aschaffenburg Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 12.03.2025 ö Beschließend 3UKVS/2/3/25

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

Wegen einer geplanten Sanierung des Anwesens wurde im Vorfeld das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege um Prüfung der Denkmaleigenschaft gebeten.
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Schreiben vom 21.01.2025 des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zu entnehmen, welches als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

  1. Denkmalwürdigkeit

Aufgrund ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung erfüllt das Gebäude die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG. Seine Erhaltung ist aus den, das öffentliche bzw. allgemeine Interesse gesetzlich definierenden Bedeutungsarten erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahren

Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat mit Schreiben vom 21.01.2025 die Denkmaleigenschaft des Gebäudes festgestellt. Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt Aschaffenburg. Es besteht somit die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Es wurde um Rückäußerung bis 01.05.2025 gebeten. 

Das Baudenkmal ist aktuell im Bayerischen Denkmalatlas, mit dem Vermerk eingetragen, dass das Benehmen mit der Stadt Aschaffenburg noch nicht hergestellt ist. (http://www.denkmal.bayern.de).

Die Stadtheimatpflegerin wurde beteiligt. 

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird empfohlen das erforderliche Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege herzustellen.

.Beschluss:

I. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 21.01.2025 mitgeteilt, dass es sich bei dem folgenden Objekt um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG handelt und daher in die Denkmalliste einzutragen ist:

D-6-61-000-630

Wohnhaus der ehem. Eisenhandlung Simon Jacob, teilunterkellerter dreigeschossiger Putzbau mit Hofdurchfahrt, Mansarddach und hohem Zwerchgiebel, Straßenfassade mit Werkstein- und Putzgliederung, später Jugendstil, 1911 von Hermann Reichard.
FI.-Nr. xxx [Gmkg. Aschaffenburg]

Das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für das genannte Objekt wird hergestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.06.2025 11:41 Uhr