Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates in der Sitzung vom 14.01.2025 wurde der Standort Floßhafen als Ersatzstandort für die bestehende Slipanlage am Theoderichstor bestimmt und die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragt.
A) Einvernehmen mit den Bootsvereinen
Mit der Standortfestlegung wurden von der Verwaltung unverzüglich Gespräche mit Vertretern der Interessengemeinschaft Floßhafen Aschaffenburg e.V. (im weiteren Verlauf der Vorlage „IG Floßhafen“ genannt) geführt. Die IG Floßhafen ist ein Zusammenschluss der insgesamt neun Vereine, die im Floßhafen rd. 370 Bootsliegeplätze unterhalten.
Der Vereinsvorstand des IG Floßhafen setzt sich derzeit u.a. von Vorstandsmitgliedern der beiden Bootsvereine zusammen, die direkt an den Slipanlagenstandort anliegen, sodass in den Gesprächen die übergeordneten Belange aller Bootsvereine und eine direkte Betroffenheit der Anlieger berücksichtigt werden konnte.
Die sehr konstruktiven Gespräche fanden am 21.01. und am 27.02.2025 statt. Im Ergebnis wurden der Verwaltung Stellungnahmen der IG Floßhafen sowie des Motorboot- und Wasserski Clubs Aschaffenburg e.V. (im weiteren Verlauf der Vorlage „MWCA“ genannt) und der Wassersportfreunde „Neptun“ e.V. Aschaffenburg (im weiteren Verlauf „Neptun“ genannt) vorgelegt (Stellungnahmen siehe Anlage).
Die IG Floßhafen und die Vereine MWCA und Neptun begrüßen einen Neubau der Slipstelle am Floßhafen und verbinden dies mit Angeboten und Belangen, die im Folgenden ausgeführt werden.
Ein Hauptanliegen aller neun Vereine im Floßhafen ist die stetige Verlandung des Floßhafens. Die IG Floßhafen führt die zunehmende Beeinträchtigung durch die mangelnde Wassertiefe und Wasserpflanzen auf.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Floßhafen Teil der Bundeswasserstraße und liegt somit im Aufgabenbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Verwaltung möchte daher mit dem WSA Gespräche führen. Ziel ist eine Wiederaufnahme des regelmäßigen Ausbaggerns des Floßhafens, um für den gesamten Bereich des Floßhafens eine hinreichende Wassertiefe zu gewährleisten.
Die Vereine MWCA und Neptun haben zudem Belange hinsichtlich der Organisation des Umfeldes hinsichtlich des Vereinsparkens und der notwendigen Aufstellfläche für den Autokran zum Ein- und Ausbau der Steganlagen im Frühjahr bzw. im Herbst aufgeführt. Diese Belange des Vereinsparkens und der Einrichtungsfläche für den Autokran können im Rahmen der Gesamtplanung berücksichtig werden.
Der Verein MWCA bietet an, den Liegeplatz des Clubschiffs „Johannisburg“ vom derzeitigen Standort an der Slipanlage zu verlegen. Durch dieses Angebot wird eine deutliche Planungsvereinfachung erreicht, da andernfalls der derzeitige Liegeplatz der Johannisburg eine Sonderkonstruktion der Steganlage der Slipanlage erfordert hätte. Der Verein erwartet jedoch eine Kostenbeteiligung für die Einrichtung des neuen Liegeplatzes durch die Stadt. Die Kosten für die Neueinrichtung des Liegeplatzes können im Rahmen der weiteren Planungen ermittelt werden.
Die IG Floßhafen und die Vereine MWCA und Neptun werden an der weiteren Planung der Slipanlage und des Umfelds am Floßhafen beteiligt.
B) Verkehrssituation am Floßhafen
Das Gebiet des Floßhafens ist ein ursprünglich im Schwerpunkt gewerblich genutztes Gebiet. Mit der städtebaulichen Entwicklung hat sich in dem zur Innenstadt zuwandten Teilbereich ein Nutzungswandel durch das Hinzutreten von Wohnnutzungen ergeben. Der Teilbereich südlich der Adenauerbrücke ist weiterhin gewerblich geprägt. Insgesamt lässt sich der Floßhafen als Gemengelage bezeichnen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich gemäß § 6 (3) BauGB von der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ausgenommen.
Die Straße Am Floßhafen ist verkehrlich im Süden an die Obernauer Straße angebunden und im Norden an die Willigisbrücke, mit Anbindung an die Darmstädter Str./ Großostheimer Str. bzw. über die Löherstraße/ Dalbergstraße an die Innenstadt. Sie stellt damit eine hohe Verkehrsgunst für den Ziel- und Quellverkehr im Floßhafen, aber auch eine hohe Attraktivität für den Durchgangsverkehr dar.
Die Straße Am Floßhafen wurde als sog. Anliegerstraße (Durchfahrtsverbot (Zeichen 250) mit Zusatzschild „Anlieger frei“) beschildert. Verkehrsrechtlich ist der Durchgangsverkehr damit ausgeschlossen worden. Die Anordnung wird jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern ignoriert.
So wurde bei einer dreitägigen Zählung (11. bis 21.10.2024) im Floßhafen eine Gesamtverkehrsbelastung von ca. 2.000 Fahrzeugen am Tag ermittelt. Dies entspricht der Belastung einer Kreisstraße. Die Zählung fand zeitglich an der Obernauer Straße und an der Lamprechtstraße statt. Durch Vergleich der stündlichen Belastungszahlen an beiden Ein- und Ausfahrstellen konnte ein sehr hoher Anteil des Durchgangsverkehrs von ca. 80-90 % abgeleitet werden.
Zudem wird der Bereich als kostenfreier, innenstadtnaher Parkplatz fehlgenutzt, denn auch das Parken ohne Anliegen ist in einer Anliegerstraße ordnungswidrig. Die Kontroll- und Ahndungsmöglichkeit dieser Ordnungsverstöße ist jedoch faktisch nicht gegeben, was die Durchsetzung der angeordneten Anliegerstraße stark erschwert bzw. grundsätzlich unmöglich macht.
Im Juni 2024 hat sich eine Gruppe von zum Teil neu hinzugezogenen Anwohnenden an die Stadtverwaltung gewendet und auf den Durchgangsverkehr aufmerksam gemacht und um Maßnahmen zur Eindämmung gebeten. Der hohe Schwerverkehrsanteil durch die gewerbetreibenden Firmen und Bauunternehmen hinter der Adenauerbrücke wird von der zunehmenden Anzahl an Anwohnern innerhalb der Adenauerbrücke als Problem wahrgenommen. Der hohe Schwerverkehrsanteil steht im Konflikt mit den Wohnnutzungen sowie den Freizeitnutzungen mit Gastronomie, Minigolf, Wassersport und Erholung. In der Folge wurde von der Stadtverwaltung die aktuelle Zählung (s.o.) beauftragt.
Die Standortfindung für eine Slipanlage im Floßhafen hat die Gruppe von Anwohnenden erneut aktiviert. In einer medialen Berichterstattung wurden die Themen Slipanlage und Verkehrssituation vermischt.
Die Verwaltung konnte mit den Anwohnenden bereits Anfang Februar 2025 ein Gespräch führen. Hier konnten Missverständnisse ausgeräumt werden (z.B. zur Anzahl der Slipvorgänge am Tag) und Lösungsoptionen für die Verkehrssituation aufgezeigt und diskutiert werden (z.B. „Berliner Kissen“ mit freier Durchfahrt für LKW-Spurbreiten, seitliche Einbauten und versetztes Parken, Modalsperre im Bereich der Adenauerbrücke).
Bei den jeweiligen Akteursgruppen, den Bootsvereinen, sowie den Anwohnenden lässt sich eine Interessensgleichheit erkennen, was die Verkehrssituation betrifft. Diese Interessen laufen dem den beabsichtigen Planungsprozess der Verwaltung zum Standort der Slipanlage nicht zu wider. Insofern lässt sich feststellen, dass die anstehenden Planungen als Chance gesehen werden können, um die jeweiligen Belange hierin zu integrieren.
C) Weitere Schritte
Die weiteren Schritte zur Planung der Slipanlage sind die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), einer Baugrunduntersuchung sowie die Durchführung von Vermessungsarbeiten.