Gehwegparken Zwischenbericht zu den Bürgergesprächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.07.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.07.2025 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den bisherigen Bürgergesprächen in Sachen Gehwegparken zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand

Die Verwaltung hat das Thema „Gehwegparken“ nach der Bürgerversammlung vom 16.10.2023 aufgenommen. Am 16.01.2024 wurde im Planungs- und Verkehrssenat Grundzüge für das zukünftige Gehwegparken dargestellt. 

Folgende Beschlüsse wurden dabei gefasst:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Gehwegparken in Aschaffenburg zur Kenntnis.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis Ende 2024, ein Konzept zur Änderung der bisherigen Regelungspraxis zum Gehwegparken zu erarbeiten und dem Planungs- und Verkehrssenat vorzulegen. Hierbei dient das „Karlsruher Modell“ als inhaltliche Vorlage, jedoch mit der Vorgabe 1,80 m Mindestbreite.

  1. Die Änderungen der Regelungspraxis sind straßenbezogen unter Beteiligung der Anlieger zu erarbeiten.
 
Nach entsprechendem Beschluss im Stadtrat wurde seitens der Verwaltung eine gesamtstädtische Übersicht des Gehwegparkens sowie eine Handlungsempfehlung erarbeitet und im Planungs- und Verkehrssenat am 03.12.2024 vorgestellt.

Folgende Beschlüsse wurden hierbei gefasst:

  1. Gehwege sind im Regelfall für Fußgänger freizuhalten. Ausnahmen und eine Freigabe des Gehwegparkens sind ausschließlich bei hohem Parkdruck vorzusehen. Die erforderlichen Mindestbreiten von Gehwegen (> 1,8 m im Regelfall, > 1,6 m im begründeten Ausnahmefall) sind einzuhalten.

  2. Die freigegebenen Bereiche sind zukünftig immer durch Markierung und Beschilderung deutlich erkennbar auszuweisen.

  1. Eine Änderung der bestehenden Parkpraxis ist abschnittsweise umzusetzen. Eine Anwohnerbeteiligung ist vorab durchzuführen. Über die Art der Beteiligung entscheidet die Verwaltung im Einzelfall. Die Umsetzung der Planungen zu den einzelnen Straßenabschnitten beschließt der PVS.

  2. Der PVS beschließt die Empfehlung zur Priorisierung von Straßenabschnitten und die Bearbeitung der vorgeschlagenen Abschnitte.


Rückblick zu den ersten Vor-Ort-Terminen und Anwohnergesprächen

Die Planungen an den Straßenzügen wurden dementsprechend durchgeführt. 

Bis jetzt haben vier Vor-Ort-Termine stattgefunden. Diese waren am 13.05.2025 in der Glattbacher Straße, am 20.05.2025 in der Rotäckerstraße, am 23.06.2025 in der Müllerstraße / Burchardtstraße und am 01.07.2025 in der Bergstraße.

In der Glattbacher Straße waren lediglich 6 Anwohnerinnen und Anwohner erschienen. Das Stimmungsbild war positiv, die Anwesenden unterstützen die vorgeschlagene Planung vollumfänglich. Diese sieht allerdings auch nur eine minimale Änderung die der Anzahl legaler Parkstände vor. Die Anwesenden bestätigten die vorherrschende Problemlage und begrüßten, dass sich die Stadt Aschaffenburg der Problemlage des Falschparkens annimmt. Die empfohlenen Änderungen wurden bestätigt. Es wurde auf die Notwendigkeit zur Ausbesserung der schlechten Oberflächenqualität hingewiesen und auf den schlechten Ausbauzustand südlich der Schillerstraße. Außerdem wurden Bedenken geäußert, ob die Neu-Markierung als Fahrradstraße ausreichen wird, um zukünftig ein Falschparken zu hindern. 

Zu dem Vor-Ort-Termin in der Rotäckerstraße haben sich 16 Anwohnerinnen und Anwohner eingefunden. Hierbei gab es unterschiedliche Meinungen zu der Vorplanung in der Straße. Neben einigen wenigen Befürworter der Maßnahme gab es auch Bürgerinnen und Bürger, die zum einen kein Verständnis für die 1,80 m Restgehwegbreite hatten sowie zum anderen nicht verstehen konnten, wieso die Rotäckerstraße überhaupt ausgewählt wurde als Straße mit Priorität. Die Vorplanung wurde nach Bürgerhinweisen leicht abgeändert, da die geplanten Parkstände vor Hausnummer 2 und 4 aufgrund dort befindlicher Garageneinfahrten nicht möglich sind. Zudem gab es Meinungen, dass die 2024 durchgeführten Änderungen in der Gailbacher Straße negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hatte.

Der Vor-Ort-Termin in der Müller- und Burchardtstraße war mit 27 Anwohnenden der bisher am stärksten besuchte Termin. Hierbei kam es aufgrund des hohen Parkdrucks und der Rücknahme bislang angeordneter Parkstände erwartungsgemäß zu höheren Beschwerden aufgrund der Vorplanung, da die legalen Parkmöglichkeiten in etwa halb so viele Abstellmöglichkeiten realisieren als die bisherige Praxis. Zudem wurde die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Asphaltdecke (insbesondere in der Müllerstraße) in einem sehr schlechten Zustand sei, was ein Befahren mit Rollstuhl oder Kinderwagen sehr erschwert.

Trotz des Unmutes hatten die Bürgerinnen und Bürger jedoch auch Verständnis für die Problematik, insbesondere hinsichtlich der Befahrbarkeit der Straße durch den ÖPNV.
Trotz längeren Gesprächen sowie zahlreichen hilfreichen Hinweisen der Anwohnenden zur allgemeinen Situation der Straße, konnte an diesem Vor-Ort-Termin keine abschließende Einigung erzielt werden. Es wurde sich darauf verständigt, dass das Stimmungsbild des Termins dem Planungs- und Verkehrssenat übermittelt wird und im Anschluss mit den Anwohnenden sowie den Hausbesitzern bei einer weiteren Veranstaltung vor Ort die Möglichkeiten besprochen werden soll.

Das Bürgergespräch am in der Bergstraße war mit rund 30 Anwohnenden und Stadträten ebenfalls sehr gut besucht. Auch hier wurde der Wunsch geäußert, zukünftig auch die Eigentümer anzuschreiben und zu beteiligen nicht nur die Anwohnenden per Posteinwurf vor Ort. In der Bergstraße sieht die aktuelle Vorplanung wegen sehr breiter Gehwege auch vor, Teile der Gehwege zum Parken zu nutzen. Dennoch ergibt die Vorplanung im Vergleich zur aktuell gängigen Parkpraxis wesentlich weniger legale Stellplätze durch einseitiges Parken. Auch hier wurde die erforderliche Breitenvorgabe des Restgehweges von mindestens 180 cm kritisiert. Die alte Markierung mit rund 140 bis 150 cm Restbreite sei völlig ausreichend und konfliktfrei für Fußgänger gewesen und beidseitiges Parken ermöglicht. Dies geschieht allerdings zu Lasten des Buslinienbetriebes, weil ein gegenseitiges Passieren bei Gegenverkehr nur durch Warten und Ausweichen in Lücken möglich ist.


Fazit

Bevor die Vorplanungen in weiteren Straßenabschnitten vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern besprochen werden, erscheint auf Basis der bisherigen Erfahrungen ein Austausch mit dem Planungs- und Verkehrssenat sinnvoll. Die teilweise vorhandenen, alten markierten Restbreiten von weniger als 150 cm werden vielfach genannt, ebenso der Wert von 150 cm selbst. Das Karlsruher Modell sieht eine Mindestbreite von 160 cm vor. Diese Abweichungen von der Vorgabe von 180 cm können im Einzelfall entscheidende Zentimeter bedeuten, um zumindest in Teilbereichen von Straßen je nach verfügbarer Gesamtbreite auch beidseitiges Parken ermöglichen. 

Die Verwaltung möchte für das weitere Verfahren eine Rücksprache mit dem Planungs- und Verkehrssenat durchführen, um auf breiter gemeinsamer Basis die Handlungsspielräume bzw. strikt zu interpretierende Vorgaben der Verwaltung im Rahmen der Planung und der Bürgergespräche abzustimmen.

Datenstand vom 04.07.2025 12:12 Uhr