Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 25.07.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I.
Der Jahresabschluss 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 164.345.594,31 € beträgt der im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete Gewinn 2.238.990,93 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Einstellung des Gewinns in Höhe von 2.238.990,93 € in die Allgemeine Rücklage der Stadtwerke Aschaffenburg.
c) Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2024 wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die Vorschriften gemäß dem 3. Buch des HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2024 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2024 ist abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungs-prüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO), hat allerdings für den Jahresabschluss 2024 noch nicht stattgefunden. Der Jahresabschluss 2024 konnte deshalb dem Werksenat am 17.07.2025 zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt werden, jedoch noch nicht dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung.
Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2024 der Stadtwerke zu informieren, wird hiermit der Jahresabschluss auch dem Plenum schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
Datenstand vom 30.07.2025 14:28 Uhr