LKW-Routenkonzept
- Vorstellung des Planwerkes
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 09.10.2012
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung:
Das LKW-Routenkonzept wurde im Planungs- und Verkehrssenat erstmals am 20.09.2011 vorgestellt und beraten. Nach Diskussion unter den Senatsmitgliedern wurde die Verwaltung beauftragt, das vorgestellte Konzept weiter zu entwickeln. Die vorliegende Karte berücksichtigt diese Änderungswünsche. Neu dargestellt ist der Ringschluss-Ost und der Bauabschnitt der Bahnparallele zwischen der Auhofstraße und der Heinrich-Böll-Straße. Die Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße dient nicht mehr der LKW-Routenführung.
Der Wirtschaftsverkehr verzeichnet bundesweit starke und kontinuierliche Zuwächse. Durch die zunehmende Arbeits- und Produktionsteilung und die wachsenden Ansprüche auf schnelle Warenlieferung nimmt der LKW-Verkehr in Städten und Gemeinden zu. Auch In der Stadt Aschaffenburg ist diese Entwicklung spürbar, was auf die hohe Wirtschaftskraft der Stadt Aschaffenburg mit ihren mehr als 2000 Betrieben sowie den hohen Anteil an Betrieben der Logistik und Warendistribution zurückzuführen ist. Mit dieser Entwicklung einher gehen Lärmbeeinträchtigungen der Wohnbevölkerung, da die Routenwahl der Fahrzeugführer leider auch abseits der Hauptverkehrsstraßen durch Wohn- und Wohnsammelstraßen erfolgt.
Als Ursachen für dieses Fehlverhalten sind die fehlenden Orts- und Sprachkenntnisse der Fahrer und die Nutzung von PKW-Navigationssystemen zu nennen, die auf die besonderen Streckenanforderungen des LKW-Verkehrs insbesondere auf Höhenbeschränkungen und Verbotsstrecken nicht eingehen. Die Stadtverwaltung hat daher in enger Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer ein LKW-Routenkonzept entwickelt und mit den Speditionsunternehmen und der Polizei abgestimmt. Die Aschaffenburger Logistikunternehmen und Großbetriebe sind grundsätzlich dazu bereit bei ihren eigenen Fahrern sowie den beauftragten Transportunternehmen die Einhaltung des Routenkonzepts einzufordern.
Im Mittelpunkt des LKW-Routenkonzeptes steht die Erreichbarkeit der Gewerbe- und Industriegebiete. Das Routenkonzept stellt geeignete Strecken dar, die abseits von Wohngebieten und Streckenrestriktionen direkt von der Autobahn BAB A3 und der Bundesstraße B 469 abgenommen werden. Die Gewerbegebiete im Westen der Stadt (Nilkheim-West, Hafen) sollen ausschließlich über die Autobahn BAB A3 Anschlussstelle Stockstadt bzw. die Bundesstraße B 469 angefahren werden. Für die Gewerbegebiete Strietwald / Mörswiese erfolgt die Routenwahl über die Autobahn- Anschlussstelle Aschaffenburg-West und fortführend über die Bundesstraße B 8. Die Gewerbegebiete im Osten der Stadt Aschaffenburg d.h. Damm und Auhofstraße sind nach dem Routenkonzept ausschließlich über die Autobahnanschlussstelle Aschaffenburg Ost und die Schönbornstraße (B26) erreichbar. Die Gewerbegebiete Nilkheim Ost und Bahnweg sollen über die Autobahn BAB A3 Anschlussstelle Aschaffenburg West und fortführend über die Ringstraße angefahren werden. Mit dem Ringschluss Ost erfolgt die Wegeführung der LKW aus dem Osten der Stadt zu den Gewerbegebieten Würzburger Straße und Schweinheim/Ebersbacher Straße über den Ring von der BAB 3 Anschlussstelle Aschaffenburg Ost. Der Bereich Bahnhof-Nord soll über den Osten der Stadt mit dem neuen Teilstück der Bahnparallele angefahren werden.
Auf dem LKW Routenplan sind die oben genannten Fahrwege farbliche eingetragen. Ergänzt werden die Routen um die vorhandenen Höhenbeschränkungen an Brückenbauwerken (Großostheimer Straße / Hafenbahn, Obernauer Straße Staatsstraße 2309/ Hafenbahn, Goldbacher Straße / Goldbacher Viadukt und Müllerstraße) und die Infotafeln an den Stadteingängen. Neben der Plandarstellung werden die LKW Routen zu den Gewerbegebieten textlich beschrieben. Für ausländische Fahrer sind Übersetzungen in den Sprachen Englisch, Türkisch, Russisch, Tschechisch und Polnisch enthalten.
Veröffentlichung
Das LkW-Routenkonzept soll in gedruckter sowie in digitaler Form zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe des Ringschlusses – Ost im Juni 2013 veröffentlicht werden. Die Gestaltung der Druckversion erfolgt in Form eines Abreißblocks, der an die in Stadt und Region ansässigen Unternehmen zur Weitergabe ausgegeben wird. Die Pläne sollen den Frachtpapieren beigefügt werden. Der Druck des Routenkonzepts erfolgt in einer Erstauflage von 5.000 Stück. Die Druckversion wird ergänzt um eine digitale Fassung, die allen Unternehmen für ihre Weiterverwendung zur Verfügung gestellt wird. Die Veröffentlichung wird ergänzt durch Weitergabe des LKW-Routenkonzeptes an die Stadtplanverlage und die Navigationskartenanbieter.
Weiteres Vorgehen
Aufbauend auf dem Lkw-Routenkonzept soll die Wegweisende Beschilderung im Stadtgebiet ergänzt und angepasst werden. Dieser Arbeitsschritt ist umfangreich und zeitlich aufwendig und bedarf daher einer gründlichen Analyse des Beschilderungssystems einer umfangreichen Abstimmung mit externen Behörden und Stellen. Ein Bearbeitungszeitraum von mehreren Monaten ist zu veranschlagen. Für das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße ist bereits eine Beschilderung der Routenführung über die Würzburger Straße und den Reiterweg mit Autobahnbeschilderung vorhanden. Das Durchfahrtsverbot für den LKW-Verkehr in der Ortslage von Schweinheim ist umgesetzt. Zwischen Hubweg und Steinweg besteht ein LKW-Durchfahrtsverbot. Vorankündigungen befinden sich in der Schweinheimer Straße Höhe Rhönstraße und in der Würzburger Straße Höhe Sälzerweg.
.Beschluss: 1
1. Das LKW-Routenkonzept für die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dass LKW-Routenkonzept in gedruckter und digitaler Form zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe des Ringschlusses – Ost im Juni 2013 zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die wegweisende Beschilderung im Stadtgebiet an die Erfordernisse des LKW-Routenkonzeptes anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 06.10.2012 in Anlage 4 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Datenstand vom 31.03.2015 16:45 Uhr