Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2012 ö Beschließend 2pl/13/2/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 08.10.2012 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2012 beraten. Dem Zahlenwerk wurde einschließlich der als Anlage beigefügten Änderungsliste zugestimmt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird von ursprünglich 7.548.300 € um 2.163.700 € vermindert und auf 5.384.600 € neu festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert (6.775.000 €).

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes für die Hospitalstiftung ist nicht vorgesehen.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr

im

Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen

7.496.700

1.764.100

181.362.850

187.095.450

die Ausgaben

7.635.200

1.902.600

181.362.850

187.095.450

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

6.606.900

2.215.100

40.757.400

45.149.200

die Ausgaben

6.519.100

2.127.300

40.757.400

45.149.200

verändert.

§ 2

(1)        Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird von 7.548.300 € um 2.163.700 € vermindert und damit auf 5.384.600 € neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.


Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG


Klaus Herzog
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 4

Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr