Personenbeförderungsgesetz - Anträge der Taxi-Funk GmbH vom 12.07.2011 sowie vom 07.08.2012 auf Änderung der Taxitarifordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2012 ö Beschließend 7pl/13/7/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Antrag:

Mit Schreiben vom 12.7.2011 beantragte die Taxi-Funk GmbH auch im Namen der Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V. eine Anpassung des zurzeit gültigen Taxitarifs der Stadt Aschaffenburg. Mit Schreiben vom 17.10.2011 unterstützte die Metropolis Taxi GmbH den Antrag.

Am 7.8.2012 stellte die Taxi-Funk GmbH auch im Namen der Aschaffenburger Taxi-Vereinigung
e. V. einen Änderungsantrag, der ebenfalls von der Metropolis Taxi GmbH unterstützt wird. Darin heißt es, dass ein gestaffelter Kilometerpreis im Gegensatz zum Erstantrag nicht mehr vorgesehen ist, sondern ein einheitlicher Kilometerpreis, der allerdings von derzeit 1,50 € auf 1,70 € ansteigen soll. Ansonsten bleibe der Antrag vom 12.7.2011 unverändert.

Die Anträge werden wie folgt begründet:
Auf das Taxigewerbe wirke eine Vielzahl von Kostensteigerungen ein. Die Mehrbelastungen in nahezu allen Kostenbereichen können durch Erhöhung der Arbeitsstunden oder Mehrleistung des Fahrpersonals und der selbst fahrenden Unternehmer in keiner Weise mehr abgefangen werden. Als Beispiel zur Kostensteigerung wird die Erhöhung des Diesel-Kraftstoffs im Jahresvergleich Mai 2010 zu Mai 2011 um 13,2 % genannt (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Die letzte Änderung der Taxitarifordnung erfolgte am 15.5.2008. Damals wurde eine Erhöhung des Grundpreises von 2,50 € auf 2,90 € sowie eine Erhöhung des einheitlichen Kilometerpreises von 1,30 € auf 1,50 € vorgenommen.

Es wird beantragt, die Tarife wie folgt zu erhöhen:

- Erhöhung des Mindestfahrpreises auf 4,90 €, dabei Erhöhung der Besetztstrecke (= die im 
  Mindestfahrpreis enthaltene Fahrstrecke) auf 1 km

- Staffelung und Erhöhung des Wartezeitpreises (s. unten)

- Erhöhung des einheitlichen Kilometerpreises von 1,50 € auf 1,70 €

- Einführung eines Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlags von 1,00 €

- Erhöhung des Zuschlags für Großraumtaxen ab 7 Personen auf 10,00 €.


derzeit gültig:
Vorschlag:
Grundpreis
2,90 €
3,20 €
Mindestfahrpreis
3,00 €
4,90 €
Besetztstrecke
66,67 m
1 km
Einheitlicher km-Preis
1,50 €
1,70 €
Wartezeit bis 15 Min.
---
5,50 €
Wartezeit ab 15 Min.
---
36,00 € / Stunde
Einheitlicher Wartezeitpreis
21,00 € / Stunde
---
Zuschläge
Großraum-Kfz 5,00 €
Nacht-/Sonn-/Feiertag 1,00 €
Großraum-Kfz mit
5 - 6 Fahrgastplätze 5,00 €
7  Fahrgastplätze    10,00 €


2. Rechtliche Bewertung des Antrags:


Nach dem Personenbeförderungsgesetz hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, festzustellen, ob sie mit den Erlösen nach dem bisherigen bzw. angestrebten Tarif in der Lage sind, ihr Gewerbe mit Gewinn ausüben zu können (§ 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz). Die Tarife müssen in ihrer Höhe mindestens so gestaltet sein, dass sie zu einem kostendeckenden Betrieb ausreichen.

Darüber hinaus sind die Belange des öffentlichen Verkehrsinteresses und des Gemeinwohls zu berücksichtigen.

Da die Behörden nicht selbst im Taxigewerbe unternehmerisch tätig sind, müssen sie die zu Ihrer Entscheidung notwendigen Informationen bei Fachstellen einholen (§ 14 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz ). Dies sind:

a) die örtliche Industrie- und Handelskammer
b) die Fachverbände des Verkehrsgewerbes
c) ggf. weitere Stellen.

Zusätzlich wurde eine Städteumfrage unternommen (s. Anlage).

Zu a):

Die IHK Aschaffenburg nahm zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Es wurde eine schriftliche Umfrage bei den Taxiunternehmern in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg durchgeführt. Die Mehrheit der Unternehmer in der Stadt hat sich für die Erhöhung ausgesprochen. Die Unternehmer des Landkreises hatten mit deutlicher Mehrheit ihre Unterstützung erklärt, es gab nur eine negative Rückmeldung.

Die IHK untersuchte an einem Aschaffenburger Taxiunternehmen beispielhaft die Preissteigerung der letzten Jahre. Als Ergebnis war festzustellen, dass in den Jahren 2008 bis 2011 eine prozentuale Kostenerhöhung bei den

- Fixkosten (Versicherungen, Miete, Gebühren und Beiträge) um 10,38 %
- Anschaffungskosten (Fahrzeug, Funkgerät, Taxameter, Dachzeichen) um 7,07 %
- variablen Kosten (Benzin, Reifen, Reparaturen und Wartungen) um 39,65 %

statt fand. Die gesamte Kostenerhöhung berechnete die IHK auf 15,29 %.

Die IHK kommt zu dem Ergebnis, dass die Tariferhöhung zwar hoch erscheint, aber gute Gründe für eine Erhöhung sprechen:

- der Tarif wurde zuletzt 2008 geändert
- der Dieselpreis sei seitdem überproportional stark gestiegen (seit 2009 um 27 %)
- die Kosten für Fahrzeughaltung steigen deutlich stärker als übrige Lebenshaltungskosten

Insgesamt wird die Tarifsteigerung für notwendig gehalten und unterstützt, um den Taxiunternehmen auch zukünftig die Einnahmen zu ermöglichen, die für deren wirtschaftlichen Erfolg notwendig sind.


Zu b):

Der Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. München nahm wie folgt Stellung:

Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt, da in den letzten Jahren ein deutlicher Kostenanstieg zu verzeichnen ist.

Der Taxiverband Deutschland - Bundesland Bayern - e. V. gab keine Stellungnahme ab.

Zu c):

Das Bayer. Landesamt für  Maß und Gewicht wies darauf hin, dass der geplante Mindestfahrpreis von 4,90 € im bayernweiten Vergleich sehr hoch ist. Der derzeit höchste Mindestfahrpreis in Bayern betrage 3,70 €.

Das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg gab keine Stellungnahme ab.

Die Stadtwerke Aschaffenburg teilten mit, dass sich durch die vorgesehene Tariferhöhung im Rahmen der Durchführung des Anrufsammeltaxi-Verkehrs jährliche Mehraufwendungen von etwa 51.000 € ergeben würden. Insbesondere die Nachtzuschlagsregelung wird als kritisch gesehen, da dies einseitig zu Lasten der Stadtwerke gehe, nachdem das Anrufsammeltaxi nur nachts oder an Sonn- und Feiertagen fährt. Allein diese Maßnahme hätte ca. 20.000 € Mehrbelastung zu Folge.

Das Landratsamt Aschaffenburg hat erklärt, sich einer evtl. Tariferhöhung anschließen zu wollen.  Diese Aussage ist für das Inkrafttreten der Tarifänderungen von Bedeutung, nachdem die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet haben und Änderungen nur gemeinsam vorgenommen werden können. Daher ist auch eine Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis Aschaffenburg wegen des Inkrafttretens der Änderungen erforderlich.


3. Besprechung mit Antragstellern:

Am 3.7.2012 fand im Ordnungsamt mit dem Geschäftsführer der Taxi-Funk GmbH, dem 1. Vorsitzenden der Aschaffenburger Taxivereinigung e. V. und der IHK Aschaffenburg eine Besprechung zu den eingegangenen Stellungnahmen statt. Die Vertreter der Taxiunternehmen erklärten dazu Folgendes:

- Der geplante Mindestfahrpreis erscheine zwar hoch, beinhalte aber auch eine Besetztstrecke von 1 km, damit liege man im Durchschnitt trotzdem gut (andere Städte: bis zu150 m Besetztstrecke). Zudem fahre die Masse an Kunden eine deutlich darüber hinausgehende Strecke.

- Hinsichtlich der Erhöhung/Staffelung beim Wartezeitpreis wird ausgeführt, dass es sich bei dem Wartezeitpreis ab 15 Minuten in der Regel nicht mehr um eine verkehrsbedingte, sondern eine vom Kunden „bestellte“ Wartezeit handele, die der Kunde dann auch entsprechend bezahlen müsse. Der Wartezeitpreis von 36 € sei ein Stundenpreis, der auf die Minute heruntergerechnet werden müsse. So sei auch der Wartezeitpreis für 20 Minuten noch nicht allzu hoch.

- Zum Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag: Es sei zunehmend schwierig, zu diesen Zeiten noch Fahrpersonal zu bekommen. Einen Nachtzuschlag gäbe es auch bei den Pflegeberufen.
Zur Definition der Nachtzeit: Diese solle von 20.00 bis 6.00 Uhr angesetzt werden. Die Umschaltung des Taxameters erfolge automatisch.
Unter Feiertag seien die bundesweiten und bayerischen Feiertage zu verstehen. Eine Überschneidung von Nacht- und Sonn- und Feiertagszuschlag sei nicht gegeben, der Betrag von 1,00 € pro Tour komme nur einmal zur Anrechnung.

- Zur finanziellen Belastung der Stadtwerke (Anrufsammeltaxi) wird ausgeführt, dass die Stadtwerke selbst jährlich die Fahrpreise erhöhen würden. Im Gegensatz dazu sei das Taxigewerbe enorm benachteiligt, da bei dem Zeitfenster seit der letzten Tariferhöhung vor vier Jahren immer eine Lücke in der Kalkulation bleibe, die nicht ausgeglichen werden könne.

-Zuschlag für Großraumtaxen: Die Definition „Großraumtaxe“ beinhalte, dass sowohl die entsprechend höhere Zahl an Personen als auch deren Gepäck im Fahrzeug untergebracht werden müsse. Derzeit habe nur ein Unternehmer ein für 7 Fahrgäste ausgelegtes Fahrzeug als Taxi konzessioniert. Man wolle mit dem höheren Zuschlag von 10,-- statt 5,-- € für andere Unternehmer einen Anreiz schaffen, auf solche Fahrzeuge umzusteigen. Nur so können auch Kundengruppen mit größeren Gepäckmengen komfortabel bedient werden. Eine Begründung mit höheren Vorhaltekosten sei daher gegeben, denn der Unternehmer müsse bei dauerhafter Fahrt mit einem solchen Kleinbus den höheren Treibstoffverbrauch und die längere Zeitdauer beim Ein- und Ausladen von Gepäck mit einkalkulieren.

Im ursprünglichen Antrag war noch eine Staffelung des Kilometerpreises in drei Schritten (bis 1 km, 1 – 5 km und über 5 km) vorgesehen. Dies sah die Verwaltung wegen der daraus entstehenden unverhältnismäßigen Belastung der Kurzstreckenfahrer, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen auf ein Taxi angewiesen sind, als kritisch. Daraufhin sagten die Antragsteller zu, diesen Punkt noch einmal zu überprüfen.

Mit dem Neuantrag vom 7.8.2012 wurde die Staffelung zurückgenommen. Stattdessen wurde eine Erhöhung des einheitlichen Kilometerpreises von 1,50 € auf 1,70 € sowie eine Erhöhung des Grundpreises von 2,90 € auf 3,20 € beantragt.

In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 19.9.2012 bestand Einigkeit über die Notwendigkeit einer Preiserhöhung. Lediglich zur Frage der Notwendigkeit eines Nachtzuschlags bestand noch Beratungsbedarf.

Am Abend des 19.9.2012 fragte das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt telefonisch bei der Taxi-Funk GmbH an, ob der Nachtzuschlag von 1,00 Euro unbedingt benötigt wird. Die Taxi-Funk GmbH teilte daraufhin mit, dass der beantragte Nachttarif, für die Taxibetriebe notwendig ist, da gerade in den Abendstunden in der Zeit von Sonntag bis Donnerstag die Nachfrage nach "Taxi" als "schwach" zu bezeichnen ist. Um einen Taxidienst auch in solchen Zeiten aufrecht zu erhalten, muss ein Anreiz geschaffen werden, um überhaupt Fahrpersonal zu bekommen.





Entwurf:


Änderungsverordnung

Verordnung der Stadt Aschaffenburg zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), geändert durch Änderungsverordnung vom 15. Mai 2008 (amtlich bekannt gemacht am 16. Mai 2008)

Vom X.X.2012

Auf Grund von § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272) und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2012 (GVBl S. 413), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung:

§ 1

Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), geändert durch Änderungsverordnung vom 15. Mai 2008 (amtlich bekannt gemacht am 16. Mai 2008), wird wie folgt geändert:

1.        In § 5 Abs. 1 werden die Worte „ohne Unterscheidung nach Tag- und Nachtzeit sowie der Zahl der jeweils zu befördernden Personen“ gestrichen.

2.        In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „2,90 Euro“ durch „3,20 Euro“ ersetzt.
       In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden die Angaben „66,67 m“ durch „1 km“ sowie „3,00 Euro“ durch „4,90 Euro“ ersetzt.

3.        § 7 erhält folgende Fassung:
"Der Kilometerpreis beträgt 1,70 Euro, was je angefangener Wegstrecke von 58,82 m einem Fahrpreis von 0,10 Euro entspricht."

4.        § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung:
       „Bei Wartezeiten während des Beförderungsvertrages (vom Fahrgast veranlasst oder        verkehrsbedingt bei Unterschreitung der Mindestfahrgeschwindigkeit) kommen bei einer        Wartezeit bis zu 15 Minuten alle 16,36 Sekunden 0,10 Euro zur Anrechnung (15 Minuten        = 5,50 Euro), bei einer Wartezeit von mehr als 15 Minuten alle 10 Sekunden 0,10 Euro        (eine Stunde = 36,00 Euro).“

5.        § 9 erhält folgende Fassung:
       „Nachfolgende Zuschläge sind über den Fahrpreisanzeiger (Zuschlagstaste) dem bereits        angezeigten Fahrpreis hinzuzurechnen:

(1)        Bei Anforderung einer Großraum-Limousine oder ab 5 bis 6 Fahrgästen je Fahrt 5,00 Euro, ab dem 7. Fahrgast je Fahrt 10,00 Euro.
(2)        Für Nachtfahrten in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr oder für Fahrten an Sonn- und Feiertagen je Fahrt 1,00 Euro. Der Zuschlag darf dabei je Fahrt nur einmal erhoben werden.
(3)        Aufwandszuschlag je Wabe (siehe § 4 und Wabenplan) 5,00 Euro.
(4)        Die Maximalsumme der Zuschläge darf 55,00 Euro nicht übersteigen.“






§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Aschaffenburg, X.X.2012
Stadt Aschaffenburg




Klaus Herzog
Oberbürgermeister

.Beschluss:

Den o. a. Anträgen auf Änderung der Taxitarifordnung und den damit verbundenen Preiserhöhungen wird zugestimmt. Die beiliegende Änderungsverordnung wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr