Mit Schreiben vom 15.12.2011 beantragte die CSU Stadtratsfraktion die Verwaltung zu prüfen ob eine erweiterte Öffnung der Schulsporthallen an Samstagen sowie in den Ferien möglich ist.
Im Rahmen der Überprüfung wurde durch die Verwaltung zunächst der Ist-Zustand erfasst und die Möglichkeit der Erweiterung der Nutzungszeiten geprüft.
Ist-Zustand
Städt. Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen)
5 städt. Hallen (4 Mehrfachhallen, 1 Trainingshalle) werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und während der Ferien für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1).
15 städt. Hallen (Einzelhallen) werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr und bei Begründung der Notwendigkeit (z.B. Teilnahme an Rundenspielen) in Ausnahmefällen an Samstagen und Sonntagen bzw. während der Ferien für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1)
9 städt. Hallen (Einzelhallen) stehen den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung (s. Anlage 1)
Lehrschwimmbecken
2 Lehrschwimmbecken werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr und am Samstag zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1)
3 Lehrschwimmbecken werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Die Betreuung der Hallen und Lehrschwimmbecken am Wochenende erfolgte im Rahmen von Schichtbetrieb, Arbeitseinsatz nach Anfall und Bedarf bzw. durch Leistung von Überstunden der Hallenwarte und Hausmeister.
Prüfung der Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten
Beantragte Öffnungszeiten der Hallen und Lehrschwimmbecken
Samstag 09.00 – 16.00 Uhr
Ferien 17.00 – 22.00 Uhr
Schließung jeder Halle/jedes Lehrschwimmbeckens für mind. 2 Wochen zur Durchführung von Reinigungsarbeiten
Notwendige Betreuung bei Ausweitung der Öffnungszeiten
Hausmeister
Bei einer Nutzung der Hallen und Lehrschwimmbecken am Samstag und in den Ferien ist eine Betreuung grundsätzlich erforderlich.
Eine Wahrnehmung dieser Aufgaben durch ehrenamtliche Kräfte bzw. ein Schließdienst durch Dritte ist im Hinblick auf die zu betreuenden technischen Anlagen bei Hallen/Schulen (Heizung, Lüftung, elektrische Anlagen, Sanitäranlagen u.ä.), die hierzu erforderlichen Kenntnisse der Örtlichkeit und den zwingend erforderlichen Einsatz von geschultem Personal bei Betreuung der Lehrschwimmbecken (komplizierte Schwimmbadtechnik, Chlorierungsanlage, Entnahme von Wasserproben u.ä.) nicht sinnvoll bzw. möglich.
Um sicherzustellen, dass
? Ansprechpartner/innen die mit der Technik vertraut sind in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen,
? die zwingend erforderlichen Kontrollen der Lehrschwimmbecken durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgen
? und die notwendigen Kontrollgänge durchgeführt werden können,
ist die Anwesenheit von Hausmeistern am Samstag und in den Ferien erforderlich. Hierbei wäre es denkbar, jeweils einem Hausmeister die Betreuungsaufgaben für 3 Hallenstandorte mit Betreuung eines Lehrschwimmbeckens bzw. 4 Hallenstandorten, soweit kein Lehrschwimmbecken betreut wird, zu übertragen. Dies wäre für die Arbeit am Samstag nur im Rahmen eines regelmäßigen Schichtbetriebs * möglich.
Die Organisation des Schichtbetriebs würde die Einstellung von 2 Hausmeistern – Springern – erforderlich machen.
Personalkosten ca. 73.500 € (s. Anlage 1)
Reinigung
Bei einer ständigen Nutzung am Samstag und in den Ferien ist eine Reinigung der Hallen und Lehrschwimmbecken mit Nebenräumen (Duschen, Toiletten u.ä.) erforderlich.
Es ergibt sich ein zusätzlicher Reinigungsaufwand von 6.128 Stunden jährlich. Dies entspricht 4,36 Vollzeitkräften.
Personalkosten ca. 109.700 € (s. Anlage 1).
Verwaltung
Die Organisation des Schichtbetriebs und der zusätzlichen Reinigung macht einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von mindestens 3 – 4 Stunden wöchentlich im Amt 40 – Sachgebiet Schulen – erforderlich.
Personalkosten ca. 3.500 € (s. Anlage 1)
Betriebsaufwand für Hallen
Die Hallen und Lehrschwimmbecken könnten bis zu ca.17.684 Stunden jährlich mehr genutzt werden. Bei durchschnittlichen Kosten von 30,52 € - Halle - bzw. 71,98 € - Lehrschwimmbecken – je Betriebsstunde entspräche dies zusätzlichen Betriebskosten von bis zu ca. 652.500 € (s. Anlage 1).
Einnahmen
Die maximale Beteiligung der Sportvereine betrüge ca. 29.000 € (s. Anlage 1).
Vergleich mit der Stadt Schweinfurt und Stadt Würzburg
Stadt Schweinfurt
Schulsporthallen werden für den Trainingsbetrieb grundsätzlich nur von Montag – Freitag und außerhalb der Ferien zur Verfügung gestellt.
Stadt Würzburg
Schulsporthallen werden bei Bedarf und Begründung der Notwendigkeit, am Samstag, Sonntag und in den Ferien für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt.
Empfehlung:
Es wird empfohlen, den Sportvereinen, bei Bedarf und Begründung der Notwendigkeit, am Samstag, Sonntag und in den Ferien Hallen für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht der bisherigen Handhabung. Mit dieser Regelung kann gezielt auf die Bedürfnisse der Sportvereine reagiert werden.
Eine weitergehende Öffnung der Hallen und Lehrschwimmbecken ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht zwingend erforderlich und würde erhebliche Mehrkosten verursachen.
* Der Personalrat der inneren Verwaltung hat im Vorfeld geäußert, dass er im Hinblick auf die Belastung der Hausmeister/innen (48 Stunden-Woche, regelmäßige Abenddienste, gelegentlicher Einsatz am Wochenende für Schulveranstaltungen u.a.) der Einführung von Schichtarbeit nicht zustimmen könnte.