Umgestaltung der alten Ortsdurchfahrt in Obernau
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.11.2012
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Sachverhalt
Mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung Obernau wurde die bis dahin bestehende Ortsdurchfahrt (Sulzbacher Straße und Maintalstraße) am südlichen Rand von Obernau unterbrochen. Damit besitzt die ehemalige Ortsdurchfahrt keine regionalen Verbindungsfunktionen mehr, sondern lediglich nur noch Hauptsammel- und Erschließungsfunktionen für den Ortsteil selbst. Dies bewirkt eine deutliche Reduzierung der Verkehrsmengen auf der alten Ortsdurchfahrt. Zwei Vergleiche hierzu:
Sulzbacher Straße: vorher 12.500 Kfz/Tag jetzt 1.050 Kfz/Tag
Maintalstraße: vorher 15.627 Kfz/Tag jetzt 7.500 Kfz/Tag
Die Entlastungen führen dazu, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird, da weniger Fahrzeuge auf der ansonsten unveränderten Ortsdurchfahrt fahren und entsprechender Platz zur Verfügung steht.
2 Maßnahmen
Da die alte Ortsdurchfahrt jetzt nur noch eine Erschließungsfunktion hat, sollte auch weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten. Um darauf hinzuwirken, dass die Höchstgeschwindigkeit auch von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert und eingehalten wird, sind bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich, die dieses Ziel unterstützen. Gleichwohl sind auch die Belange des Buslinienverkehrs zu berücksichtigen, die eine auskömmliche Fahrbahnbreite nach wie vor erforderlich machen.
Das Stadtplanungsamt hat einen zwischen den Fachämtern und der Polizei abgestimmten Maßnahmenkatalog entwickelt. Eine belastbare Schätzung über das Kostenvolumen der Maßnahmenvorschläge liegt noch nicht vor. Es ist jedoch absehbar, dass eine Staffelung der Maßnahmen über zwei Haushaltsjahre erfolgen muss. Daher sind in der folgenden Maßnahmenbeschreibung die Prioritätenkennziffern A (erste Priorität) und B (zweite Priorität) aufgenommen worden. Der Maßnahmenkatalog enthält zunächst grundsätzliche Maßnahmen, die die gesamte Ortsdurchfahrt betreffen. Danach erfolgt die Auflistung der Maßnahmen von Norden (Maintalstraße) nach Süden (Wendeplatz Sulzbacher Straße).
Grundsätzliche Maßnahmen
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Prio-rität
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Maßnahmenbeschreibung
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Änderung der Vorfahrtsregelung
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A
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Aufheben der Vorfahrtsstraße auf der alten Ortsdurchfahrt. Die Maintalstraße bleibt jedoch zwischen Ortseinfahrt und Brucknerstraße vorfahrtsberechtigt, um die Fahrzeitverluste des ÖPNV gering zu halten. Ab der Brucknerstraße wird die Ortsdurchfahrt in die Tempo-30-Zone integriert, mit Rechts-vor-Links an den Kreuzungen.
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Abbau der Haltverbote
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A
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In der Ortsdurchfahrt befinden sich Haltverbote, die sich auf bestimmte Wochentage beziehen. Sie dienten ehemals dazu, dass nur auf einer Straßenseite geparkt werden konnte, um eine ausreichende Restfahrbahnbreite zu erhalten. Diese Haltverbote sollen vollständig abgebaut werden.
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Tempo 30 km/h
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A
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In der gesamten Ortsdurchfahrt: zwischen Ortseingang Maintalstraße und Brucknerstraße streckenbezogen. Zwischen Brucknerstraße und Wendeplatz als Tempo-30-Zone.
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.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zur veränderten Verkehrssituation der ehemaligen Ortsdurchfahrt in Obernau wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Vorschläge der Verwaltung und die Diskussionsbeiträge aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates zur künftigen Gestaltung des Verkehrsraums werden befürwortet. Hinsichtlich der weiteren Gestaltung wird ein Ortstermin durchgeführt, den das Stadtplanungs-amt vorschlagen wird.
3. Die Verwaltung wird mit der Ausführungsplanung der diskutierten Vorplanung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:21 Uhr