Halteplätze für Reisebusse im Bahnhofsbereich; - Antrag von Frau Stadträtin Gabriele Bokr vom 22.01.2012 - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.05.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.11.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.11.2012 ö Beschließend 6pvs/11/6/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Werksenats am 10.05.2012 wurde von der Verwaltung ein ausführlicher Bericht über Parkmöglichkeiten für Reisebusse auf dem Gelände des Regionalen Omnibusbahnhofs (ROB) vorgelegt. Es wurde herausgearbeitet, dass für diese Sonderverkehre keine Halteplätze im ROB angeboten werden können. Dem Regionalen Omnibusbahnhof liegt ein Betriebskonzept zugrunde das ausschließlich auf den Linienverkehr der VAB mit rund 1.800 An- und Abfahrten und etwa 20.000 Fahrgästen je Wochentag ausgerichtet ist.


Für den Reisebusverkehr ist in der Ludwigstraße im Bereich vor den Anwesen Ludwigstraße 19 bis 21 eine Sonderhaltestelle ausgewiesen und beschildert. Die Haltebucht steht ausschließlich Reisebussen für eine Haltezeit von 30 Minuten zu Verfügung und wird besonders überwacht.


Für sonstige Reisebusse, die Aschaffenburg mit Besuchergruppen anfahren und für längere Zeit einen Aufenthalt haben, sind in der Innenstadt an mehreren Standorten weitere Haltestellen ausgewiesen, darunter in der Erthalstraße und vor dem Schloss.


Örtliche und regionale Reisebusunternehmen fordern eine Ausweitung des Haltestellenangebotes im Bahnhofsumfeld. Nach einem Ortstermin mit dem Stadtrat, der Verwaltung und Reisebusunternehmen Anfang April 2012 wurden vor Ort weitere Verbesserungsmöglichkeiten erörtert, da seitens der Unternehmen beklagt wird, dass die Haltestelle Ludwigstraße regelmäßig von PKWs beparkt wird und die Parkstandstiefe für das Ausladen von Gepäck nicht ausreichend sei.


Die Verwaltung hat im Anschluss an den Ortstermin eine Befragung der Unternehmen zu ihren Ankunfts- und Abfahrtszeiten im Bahnhofsumfeld durchgeführt, um darauf aufbauend weitere Standortalternativen zu entwickeln.


Im direkten Umfeld des Aschaffenburger Hauptbahnhofs sind zwei weitere mögliche Standplätze denkbar:


- Parkhaus Elisenstraße - Einfahrtsspur


- die Lieferzone in der Ludwigstraße direkt vor dem Gebäude des Hauptbahnhofs / Ausfahrt Parkhaus

Beide Varianten liegen verkehrsgünstig zu Haltestellen des ÖPNV und können auch mit dem PKW gut angefahren werden. Zudem bieten beide Flächen eine erforderliche Parkstandstiefe von 4,50 m.


Die Einfahrtsspur Parkhaus Elisenstraße ist für das direkte Einfahren in das Parkhaus nicht notwendig. Die Fläche ist kein öffentlicher Verkehrsgrund. Abends wird diese Fläche als Taxenstandplatz genutzt. Zur Elisenstraße wird die Einfahrtsspur durch eine begrünte Insel mit zwei Bäumen abgegrenzt. Zudem befindet sich auf der Fläche eine dynamische Parkhauswegweisung. Zur Nutzung als Reisebushaltestelle müsste diese Fläche komplett zurückgebaut werden.


Die Standortvariante 2 - Lieferzone direkt am westlichen Kopf des Hauptbahnhofs - liegt deutlich verkehrsgünstiger und in direkter Nähe zur bestehenden Reisebushaltestelle gegenüber. Durch einen Rückbau des sehr breiten Gehwegs kann eine Parkstandstiefe von 4,50 m sichergestellt werden. Ein Ersatz für die wegfallende Lieferzone kann nicht angeboten werden. Die erst kürzlich fertig gestellte Ludwigstraße müsste für die Reisebushaltestelle in diesem Abschnitt umgebaut werden. Nach Kostenschätzung der Verwaltung betragen die Umbaukosten rund 22.000 €. Verkehrsrechtlich würde diese zweite Haltestelle als weitere Sonderhaltestelle mit einer Parkzeithöchstdauer von 30 Min. ausgeschildert werden.


Aus Sicht einzelner Reisebusunternehmen (leider hat nur eine begrenzte Zahl an Unternehmen an der Befragung mitgewirkt) wird eine zweite Haltemöglichkeit als keine unmittelbare Verbesserung ihrer Situation bewertet, da nicht sichergestellt werden kann, dass diese von Fremdparkern dauerhaft freigehalten wird. Damit wird unausgesprochen die Wirksamkeit der Kontrollen der Verkehrsüberwachung bezweifelt.


Ein weiterer Bedarf für Haltestellen ergibt sich durch die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs im Rahmen der Gesetzesänderung des PBFG. Ab sofort sind in Konkurrenz zur Bahn Fernbuslinien möglich. Sie sind aber erst ab einer Entfernung von mehr als 50 km zulässig. Sie benötigen auch eine Konzession.


Der Stadtverwaltung liegt seit wenigen Tagen bereits eine erste Anfrage der Regierung von Unterfranken für eine Linienwegskonzession für die Relation Frankfurt - Nürnberg zur Stellungnahme vor. Inwieweit weitere Fernbuslinienverkehre mit Halt in Aschaffenburg entstehen werden kann noch nicht abgeschätzt werden. Für die Bereitstellung von Haltestellen ist jedoch entscheidend wie sich dieser Verkehr entwickelt, wann und wie oft die Linie fährt, welche Reiseziele sie hat, wo der letzte Halt war u. v. m.. Dieses Vorgehen hat sich bei den Konzessionen für die schon seit langem bestehenden grenzüberschreitenden Fernbuslinien bewährt.


Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entwicklung bei diesen neuen Verkehren zunächst zu beobachten und bedarfsabhängig Standortalternativen für Haltestellen im Stadtgebiet zu prüfen und planerisch aufzuarbeiten. Eine kurzfristig neu zu errichtende Haltestelle im Bahnhofsbereich kann aus o. g. Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Standortsuche von Halteplätzen für Reisebusse im Bahnhofs-bereich wird zur Kenntnis genommen.


2.        Die Verwaltung wird beauftragt, linienbezogen die infrastrukturellen Vorraussetzungen für die Halte von innerdeutschen Fernbuslinien zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:21 Uhr