Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme und eines Arbeitnehmerwohnheimes mit 20 Appartements, BV-Nr. 20120301


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.11.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 5uvs/10/5/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

xxxx beantragen die Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme sowie eines Arbeitnehmerwohnheimes mit 20 Appartements an der Medicusstraße/Schoberstraße in Aschaffenburg.


Mit der Bauvoranfrage beabsichtigt der Antragsteller anstelle einer bisherigen Gaststätte in Holzbauweise und eines als Stellplatzfläche davor genutzten Flurstücks der Stadt Aschaffenburg ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Tiefgarage im Untergeschoss, im Erdgeschoss eine Spielothek mit 104,36 m² Nutzfläche, einer Sportwette mit Annahme mit 93,86 m² Fläche, einem Frühstücksraum für das Arbeitnehmerwohnheim mit rund 50 m² sowie im 1. und 2. Obergeschoss ein Arbeitnehmerwohnheim mit 20 Appartements von ca. 24 m² Fläche zu errichten.

Die Fragestellung des Bauherrn zur Bauvoranfrage lautet:

„Frage an die Stadtplanung der Stadt Aschaffenburg, wird der Abweichung aus dem B-Plan zugestimmt?
1)        Nutzung
2)        Abweichung im Baufenster
3)        Eventuelle Dachneigung“

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides wird wie folgt beantwortet:

Grundvoraussetzung für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist der Erwerb des städtischen Grundstückes mit einer Grundstücksfläche von 332 m². Der Hauptsenat des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg hat voraussichtlich am 05.11.2012 den Verkauf des Grundstückes zur Errichtung eines Bauvorhabens mit einer Spielothek und einer Sportwette mit Annahme abgelehnt.

Durch diese Entscheidung ist der Bauherr an der rechtlichen Verwertung des beantragten Bauvorbescheides gehindert. Da die Verbescheidung der Bauvoranfrage deshalb für den Antragsteller nutzlos wäre, kann die Erteilung eines Bauvorbescheides zu den gestellten Fragen mangels Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird deshalb um die umseitig vorgeschlagene Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme und Arbeitnehmerwohnheim mit 20 Appartements wird wie folgt beantwortet:

Das Bauvorhaben ist nur zu verwirklichen, wenn das überplante, der Stadt Aschaffenburg gehörende Grundstück mit einer Fläche von 332 m² erworben werden kann. Da der zuständige Senat des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg beschlossen hat, das Grundstück für die Errichtung eines Bauvorhabens mit Spielothek und Sportwette mit Annahme nicht zu verkaufen, wird die Erteilung des Bauvorbescheides mangels Sachbescheidungsinteresses abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:48 Uhr