Wohnungsbestand der GBW AG
Im Rahmen des zwischenzeitlich abgeschlossenen EU-Beihilfeverfahrens gegen die Bayern LB bzw. den Freistaat Bayern hat die EU Kommission laut Auskunft des Freistaats Bayern der Bayern LB die Verpflichtung auferlegt. sich von der gesamten GBW-Gruppe. also der GBW AG incl. Tochtergesellschaften zu trennen. Dementsprechend ist ein etwaiger Erwerb die GBW-Gruppen nur im Rahmen eines Erwerbs der Aktien an der GBW möglich.
Am 15. Oktober 2012 hat die Bayern LB das Bieterverfahren zum Kauf der Anteile an der GBW AG eröffnet (Anlage 1).
Um den sozialgebundenen Wohnungsbestand der GBW AG langfristig zu halten und die Erhaltung der betreffenden Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten in den jeweiligen Gemeindegebieten zu sichern, wurde eine Komplementärsgesellschaft, die Wohnen in Bayern GmbH (WIN-B), von den Gesellschaftern Landeshauptstadt München und wbg Nürnberg am 25. Oktober 2012 gegründet. Die WIN-B ist die geschäftsführende Komplementär GmbH des in nächster Stufe zu gründenden Ankaufsverhikels. einer GmbH & Co. KG (Anlage 2).
Interessierte Städte und Gemeinden können sodann mit einer KommanditistensteIlung in der GmbH & Co. KG am Bieterverfahren mitwirken. Sie sollen eine konsortial vertraglich verankerte Option erhalten, die im Stadt-oder Gemeindegebiet gelegenen GBW-Wohnungen nach Abschluss einer erfolgreichen Transaktion und unter Berücksichtigung der rechtlich und steuerlich zu beachtenden Voraussetzungen baldmöglichst zu einem fairen Preis zu erlangen.
Für Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbaugesellschaften als Kommanditisten der GmbH % Co. KG, die mehr als 500 Wohnungseinheiten betreffen, beträgt die Beteiligung an den Geschäftsund Beraterkosten 10.000,00 €.
Leider hat sich die ursprünglich gemeinsame Vorstellung der Kommunen, bereits vorab Informationen zu den Buchwerten der GBW Immobilien für die einzelnen Kommunen zu erhalten nicht erfüllt. So sind belastbare Immobilienwerte erst nach Durchführung der Due Diligence Prüfung im Februar kommenden Jahres zu erwarten.
Die WIN-B wird den interessierten Kommunen baldmöglichst den Entwurf eines KG Vertrages sowie eine Gesellschaftervereinbarung zuleiten, der darauf ausgerichtet sein wird, die noch bestehenden Unklarheiten und Unwägbarkeiten zu berücksichtigen. So könnte es z. B. ein gangbarer Weg sein, den jetzt mitwirkenden einzelnen Kommunen bzw. ihren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften die Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Konsortium unabhängig davon einzuräumen, ob das Konsortium ein Gebot abgeben wird oder nicht.
Zur weiteren Zeitschiene dieses Verfahrens:
Die WIN-B hat bereits am 02. November 2012 gegenüber der Bayern LB ihr Interesse an den Anteilen der GBW AG bekundet.
Bis zum 17. Dezember 2012, 12.00 Uhr muss ein indikatives Kaufpreisangebot abgegeben werden. Aus dem Kreis aller Bieterinnen und Bieter wird die Bayern LB sodann eine Auswahl weniger für das weitere Verfahren zugelassener Bieterinnen und Bieter treffen (.Short List"). Nach Mitteilung der Bayern LB wird diese Auswahl ausschließlich anhand wirtschaftlicher Kriterien getroffen, die zwischen der Bayern LB und der EU Kommission festgelegt wurden. Diese Short List soll bis Mitte Januar 2013 bekannt gegeben werden.
Hiernach soll den zugelassenen Bieterinnen und Bietern für einen Zeitraum von 8 Wochen im Februar und März 2013 Gelegenheit gegeben werden, in einem Datenraum Einsicht in die Bücher der GBW AG zu nehmen, anhand dieser Daten eine Due Diligence Prüfung durchzuführen und eine Unternehmensbewertung vorzunehmen.
Für April 2013 ist sodann die Abgabe der verbindlichen Kaufpreisangebote vorgesehen. Der Zuschlag soll im April I Mai 2013 erfolgen.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Aschaffenburg GmbH sieht unter § 2 Gegenstand der Gesellschaft vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, .Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen".
Es ist eindeutig politischer Wille, dass sich die Gesellschaft mit aller Kraft darum bemüht, mit anderen bereitwilligen Kommunen und oder deren Gesellschaften die Bestände der GBW AG in eine kommunalverfassten Organisationseinheit zu überführen.