Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 16 Wohneinheiten - Bauvoranfrage zu den Stellplätzen auf dem Baugrundstück Lautenschlägerstraße 2 und 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.12.2012 ö Beschließend 3uvs/11/3/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die ***** beantragt die Erteilung eines Bauvorbescheides zu den Stellplätzen des geplanten Umbaues eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 16 Wohnungen auf dem Bau­grundstück Lautenschlägerstraße 2 und 4 in Aschaffenburg.

Mit der Bauvoranfrage beabsichtigt der Antragsteller, ein Bestandsgebäude - ehemaliges Wohn­gebäude der US Armee - zu einem Wohngebäude mit 16 Wohnungen umzubauen. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben wurde eine Stellplatzberechnung vorgelegt, mit der drei Wohnungen bis 100 m² und 13 Wohnungen zwischen 100 m² und 150 m² hergestellt werden sollen. Bei diesen Wohnflächen ergibt sich aus der Stellplatzberechnung ein Bedarf von 29 Stell­plätzen. Da diese Stellplätze bei einem Bestandsgebäude nicht in einer Tiefgarage unter dem Gebäude hergestellt werden können, sieht die Planung die Herstellung von insgesamt 29 ober­irdischen Stellplätzen vor. Da deshalb entlang der Medicusstraße die vom Bebauungsplan vor­gesehenen Längsparker nicht mehr hergestellt werden können, sieht die Planung nunmehr zusätzlich zwei öffentliche Parkplätze auf dem Baugrundstück vor.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend der Beschlussfassung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Die Bauvoranfrage zu den Stellplätzen bei dem geplanten Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 16 Wohnungen auf dem Baugrundstück Lautenschlägerstraße 2 und 4 wird wie folgt beantwortet:

Für die Errichtung von 29 privaten Stellplätzen und 2 öffentlichen Stellplätzen auf dem Baugrund­stück entsprechend dem Plan der Bauvoranfrage (Plan Nr. 2.01 - Grundriss Erdgeschoss mit Stellplatz­anordnung) vom 05.11.2012 wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit folgenden Maßgaben in Aussicht gestellt:

  1. Bei der Gestaltung des Bauvorhabens müssen die Grundsätze des „Gestaltungs­handbuch Wohnen in den Spessartgärten“, insbesondere die Gestaltungsmerkmale für Bestands­gebäude auf Seite 15 der von der Stadt herausgegebenen Broschüre, beachtet werden.

  1. Es dürfen maximal 29 private Stellplätze und 2 öffentliche Stellplätze errichtet werden. Bei einer Verringerung der notwendigen Stellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist diese verringerte Zahl für die Befreiung maßgebend.

  1. Als Ausgleich für die wegfallenden Längsparker sind die zwei öffentlichen Stellplätze nach den Richtlinien der Stadt Aschaffenburg auf dem Baugrundstück herzustellen und nach Abschluss der Baumaßnahme einschließlich der Grundstücksfläche der Stadt Aschaffenburg kostenfrei zu übergeben. Die öffentlichen Stellplätze sind baulich und optisch von den privaten Stellplätzen zu trennen.

  1. Die Anordnung der Stellplätze hat entsprechend der Stellplatzsatzung so statt­zufinden, dass nach jeweils vier Stellplätzen eine Trennung vorzusehen ist, in die ein groß­kroniger Laubbaum gepflanzt wird. Die vier Stellplätze entlang des Wegebereiches in den Spessartgärten (West) sind mit Rasengittersteinen auszubilden; weitere Befreiungen in diesem Bereich oder die Errichtung von Garagen oder Carports in diesem Bereich werden ausgeschlossen.

  1. Entlang der Hauszuwegungen ist an beiden Seiten des Weges ein Pflanzstreifen von mindestens 70 cm vorzusehen. Die Baumstandorte mit Grünanlagen sind entsprechend dem Bebauungsplan auszuführen. Hierzu ist ein qualifizierter Freiflächenplan vorzulegen.

Bei der Planung ist das barrierefreie Bauen nach Artikel 48 Abs. 1 bis 4 BayBO zu beachten. Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor­aussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Bau­genehmigungsverfahrens geprüft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr