Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Hospitalstiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.02.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 6pl/3/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 04.02.2013 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2013 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 14.12.2012) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.

Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage erhöht sich das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt 2013 um 122.900 € auf neu 188.493.050 € und im Vermögenshaushalt 2013 um 470.000 € auf neu 40.119.450 €. Das Investitionsprogramm wurde entsprechend angepasst.

Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2016 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 14.12.2012 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss: 1

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        188.493.050 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        40.119.450 €


  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        1.331.750 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        311.100 €


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.322.100 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 1.567.000 € festgesetzt.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.800.000 € festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        350 v.H.
2. Gewerbesteuer                385 v.H.

§ 5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 200.000 € festgesetzt.

  1. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.




Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat xxx gibt in seiner Haushaltsrede an, dass die Haushaltsansätze 2012 und 2013 für das Kronberg-Gymnasium und für die Schönberg-Mittelschule kalkulatorische Ansätze seien und die Entscheidungen durch den Stadtrat vorbehalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:51 Uhr