Nahverkehrsplan in der Region Bayerischer Untermain; - Beschluss zur Fortschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.02.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.02.2013 ö Vorberatend 3pvs/2/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg bilden den gemeinsamen Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain. Seit 1999 betreiben die Gebietskörperschaften eine gemeinsame Nahverkehrsplanung für den allgemeinen ÖPNV nach den Vorgaben des Bayerischen ÖPNV-Gesetztes. Der Nahverkehrsplan bildet die Rechtsgrundlage für die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde über den Fahrplan und der Konzessionierung von Linienverkehren. Keine rechtliche Planungskompetenz haben die Gebietskörperschaften beim Schienenpersonennahverkehr. Aufgabenträger ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft.

Der Nahverkehrsplan wurde erstmals 1999 aufgestellt und hatte einen Planungshorizont von 5 Jahren. Die Bearbeitung erfolgte seinerzeit durch den Gutacher Planungsgruppe Nord, Kassel. 2006 – 2007 erfolgte die erste Fortschreibung. Sie wurde überwiegend von den Verwaltungen der Aufgabenträger selbst durchgeführt. Zur Aktualisierung des Datengerüstes wurden Zählungen und Befragungen extern vergeben.

Die Nahverkehrsplanung wird durch die ARGE ÖPNV fachlich begleitet. Die ARGE ÖPNV, eine 1980 zur Verbesserung des ÖPNV gegründete Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, setzt sich zusammen aus

-        der Facharbeitsgruppe, bestehend aus den Verwaltungen der Gebietskörperschaften und        der VAB – Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain mit den Unternehmen und
-        der Arbeitsgruppe der Fraktionen, in der alle Fraktionen der Gebietskörperschaften        vertreten sind.

Nach mehr als fünf Jahren Gültigkeit des zweiten Nahverkehrsplans ist eine erneute Fortschreibung insbesondere aus folgenden inhaltlichen Gesichtspunkten erforderlich.

-        Beachtung der demographischen Veränderungen im allgemeinen ÖPNV durch sinkende        Schülerzahlen in der Region und der Gewährleistung der Barrierefreiheit

-        Prüfung und Weiterentwicklung des Liniennetzes im Stadtbusverkehr unter besonderer        Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Regionalen Omnibusverkehrs        (Durchmesserlinien), der Siedlungsentwicklung nach dem Flächennutzungsplan 2030 und        dem Hauptverkehrsstraßennetz mit dem Ringschluss-Ost und der Bahnparallele sowie der        Optimierung der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof für den allgemeinen ÖPNV (Anbindung        Nord, Fernbuslinien etc.)

-        Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Bedienungsqualität im Korridor Aschaffenburg        – West/Großostheim

-        Berücksichtigung der Anforderungen aus dem mit 01.01.2013 gültigen neuen        Personenbeförderungsgesetz.


Der neue Nahverkehrsplan soll in wesentlichen Teilen durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro bearbeitet werden. Die Verwaltungen der Aufgabenträger haben sich darauf verständigt Teilleistungen (Bestandserhebungen in der Infrastruktur, Fahrschein-Verkaufsdaten zur Erhebung der ÖPNV- Nachfrage und siedlungsgeographische Veränderungen in der Raumstruktur etc.) selbst durchzuführen.

Die Bearbeitung der Planung soll bis März  2014 abgeschlossen sein, da bereits 2014 die Neukonzessionierung von Linienwegen ansteht.

Die Verwaltung der Aufgabenträger bereitet zurzeit die Angebotseinholung und Vergabe der Planungsleistung vor. Von einem Kostenvolumen in einer Größenordnung von 100.000 € wird ausgegangen. Die  Aufteilung der Planungskosten soll wie auch beim ersten Nahverkehrsplan gedrittelt werden. Der Planungskostenanteil der Stadt liegt damit bei 33.000 €. Die Stadt Alzenau wird sich nach einem noch zu vereinbarenden  Einwohnerschlüssel an den Planungskosten beteiligen. Für diese Planungsmittel werden ÖPNV-Fördermittel gewährt.

Im Zuge der Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans wird die Öffentlichkeit eingebunden.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Nahverkehrsplanung in der Region
Bayerischer Untermain zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain fortzuschreiben. Die Planung soll durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro bearbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt im Einvernehmen mit den Aufgabenträgern der Stadt Alzenau, des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg die Vergabe der Planungsleistung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:52 Uhr