Änderung der Straßenreinigungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werksenates, 21.02.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 21.02.2013 ö Vorberatend 8ws/1/8/13
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 2pl/4/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses berichtigt und vervollständigt die bisherige Straßenreinigungssatzung und das bisherige Straßenverzeichnis.


Zu § 1 Nr. 1

Dieser Absatz 2 Satz 4 gehört inhaltlich zu § 2 der Straßenreinigungssatzung nicht zu § 4 der Straßenreinigungssatzung.


Zu § 2  Nr. 1

Diese Straßen, die bereits gebaut wurden und deren Reinigungsbedürfnis bei wöchentlich einer Reinigung liegt, werden neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen.
Es handelt sich um die Straßen Ruhstockweg, Gäßpfad, Am Tänzrain und Reiterweg.
Außerdem wird der Straßenabschnitt in der Friedrichstraße zwischen Karlstraße und der Hausnummer xx herabgestuft sowie die Rhönstraße Zufahrt zu den Hausnummern xx . Die Herabstufung des Straßenabschnittes in der Friedrichstraße dient zur Klarstellung des Unterschieds in der Reinigungsklasse, weil die eigentliche Friedrichstraße in Reinigungsklasse III ist und der vor bezeichnete  Straßenabschnitt nicht die Verkehrsbedeutung und das Reinigungsbedürfnis der übrigen Friedrichstraße hat. Das Gleiche gilt für die Rhönstraße. Die eigentliche Rhönstraße ist in Reinigungsklasse II und die vor bezeichnete Zufahrt zu den o. g. Hausnummern hat nicht die Verkehrsbedeutung und das Reinigungsbedürfnis der übrigen Rhönstraße.


Zu § 2 Nr. 2

Schreibfehler im Straßenverzeichnis.

Die Werkleitung bittet, dem umseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern 
(GO), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende

Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung

§ 1

Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2012, wird wie folgt geändert:

1.   § 2 Abs. 2 Satz 4 wird hinzugefügt:
       In den mit Reinigungsklasse V gekennzeichneten Straßen erfolgt 7 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
           § 4 Abs. 2 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen
       
§ 2

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2012 wird wie folgt geändert

1.        Folgende Straßen (Anlage 6) werden in Reinigungsklasse I in das Straßenverzeichnis neu aufgenommen:
- Ruhstockweg
- Gäßpfad
- Am Tänzrain
- Reiterweg von Ebersbacher Straße bis Rad-/Fußweg
- Friedrichstraße von Hausnummer xx bis xx
- Rhönstraße Zufahrt zu den Hausnummern xx, xx, xx, xx (Straßenabschnitt                zwischen Hausnummer xx und xx der Rhönstraße)

2.        In Reinigungsklasse I wird Leimeisterstraße in Leimeisterweg geändert.

                                                        § 3

Die Satzung tritt am 01.04.2013 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:19 Uhr