Mit Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 18.04.2012 wurde der Spiegel & Rochner Projektmanagement GmbH Aschaffenburg die Genehmigung zur Sanierung, Aufstockung und Fassadenänderung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.Nr. …, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße 31 – BV-Nr. … – genehmigt. Dabei wurde in der Begründung vorgetragen, dass sich das Bauvorhaben planungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, insbesondere durch die Höhe von 25 m über der Verkehrsfläche der Goldbacher Straße. Die Gebäudehöhe in den Plänen war mit 23,79 m festgelegt.
Bereits vor der Behandlung dieses Bauvorhabens wurde vom Umwelt- und Verwaltungssenat am 21.07.2009 einer Baugenehmigung eines anderen Antragstellers für das gesamte Grundstück zugestimmt. Herausgestellt wurde damals auch als Bezugspunkt die Höhe des Parkdecks der City-Galerie mit 25 m über der Verkehrsfläche der Goldbacher Straße, und die Höhe des Bauvorhabens begrenzt. Dieses Bauvorhaben wurde jedoch nicht umgesetzt.
Am 31.01.2013 ging bei der Stadtverwaltung ein Tekturplan ein, mit dem die ausgeführte Gebäudehöhe von 24,51 m anstelle der genehmigten Gebäudehöhe von 23,79 m zur Genehmigung beantragt wurde. Ergänzend dazu ging am 13.02.2013 für die Gestaltung des Penthouses eine Variante 1 mit einer geschwungenen Attika und einer dadurch bedingten höchsten Gebäudehöhe von ca. 26 m, sowie eine Variante 2 mit einer mansarddachähnlichen Verkleidung unter Beibehaltung der planabweichend gebauten Gebäudehöhe von 24,51 m ein.
Bei der Entscheidung über die möglichen Gebäudehöhen muss berücksichtigt werden, dass bei der Baugenehmigung für den großen Anbau des Anwesens Goldbacher Straße 33 (Zustimmung im Umwelt- und Verwaltungssenat vom 23.07.2012) ebenfalls mit einer baulichen Höhe von ca. 25 m über der angrenzenden Verkehrshöhe exakt in der Höhe des Bauvorhabens Goldbacher Straße 31 genehmigt wurde.
Damit gibt es folgende Möglichkeiten zur Abwicklung der planabweichenden Überhöhe des Penthouses:
1. Rückbau auf die genehmigte Gebäudehöhe von 23,79 m (ca. 25 m über der Verkehrsfläche der Goldbacher Straße).
2. Genehmigung des planabweichend hergestellten Bestandes mit einer Gebäudehöhe an der Goldbacher Straße von 24,51 m.
3. Mansarddachähnliche Verkleidung des planabweichend hergestellten Gebäudebestandes mit einer Höhe von 24,51 m entsprechend dem vorgelegten Plan, Variante 2 Penthouse.
4. Belassung des Gebäudebestandes mit 24,51 m Oberkante Attika sowie zusätzlich Ausbildung einer waagerechten Überdachung mit darüberliegender geschwungener Attika mit einer maximalen Gesamthöhe des Gebäudes von ca. 26 m. Hier wurde noch als Variante vorgelegt V2 mit einer grünen Überdachung und V1 mit einer schwarzen Überdachung.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.