Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: 39. Nilkheimer Parkfest KOMMZ


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.05.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 2uvs/4/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 19.04.2013 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des 39. Nilkheimer Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 02.08.2013 bis  Sonntag den 04.08.2013.

Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 02.08.2013 von 15:00 Uhr bis 05.08.2013  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        02.08.2013  15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        03.08.2013  10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        04.08.2012  10:00 bis 23:00 Uhr
an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions ohne elektrisch verstärkte Instrumente bis 03.00 Uhr

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wurde bereits mehrere Jahre erteilt und führte zu keinerlei Beschwerden. Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.

Die Gäste übernachten auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 28. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 9. August.

Die Veranstaltung wird seit dem vorletzten Jahr durch eine neue Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.

Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss:

Der Durchführung des 39. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 02.08.2013 bis 04.08.2013 wird zugestimmt. Die Veranstaltung wird unter den üblichen Auflagen genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:31 Uhr