Das bisherige Mischwasserbehandlungskonzept der Stadt Aschaffenburg stammt grundsätzlich aus dem Jahr 1981 (Erstellung des letzten Generalentwässerungsplanes = GEP). Eine Über-rechnung wurde im Jahre 2002 nach dem sogenannten „vereinfachten Aufteilungsverfahren“ durchgeführt. Ziel dieser Überrechnung war es ein sogenanntes Beckenbauprogramm 2002 aufzustellen, welches vorgab, wie viele Regenrückhaltebecken im Stadtgebiet mit welchen Volumen und an welchen Stellen zu errichten sind.
Bis zum Jahre 2011 wurden auf der Basis dieses Beckenbauprogramms einige Becken im Stadtgebiet errichtet.
Parallel zu dieser Bautätigkeit wurde aber die Gewissheit in der Verwaltung immer größer, dass das alte Konzept die Wirklichkeit und vor allem die gesetzlichen Randbedingungen nur unzureichend wiedergibt. Eine Überprüfung und Neuberechnung wurde immer dringlicher.
Diese Neuberechnung oder besser ausgedrückt die „Entwicklung eines zeitgemäßen Misch-wasserbehandlungskonzeptes“ begann in der 2. Jahreshälfte 2011 mit der Vergabe des Auftrages an das Ingenieurbüro Unger Ingenieure, Darmstadt. Der heutige Vortrag, der vom beauftragten Ingenieurbüro durchgeführt wird, präsentiert die bisherigen Ergebnisse der Neuberechnung und zeigt erste Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft. Die Vermutung der Verwaltung, dass nach dem alten Konzept zu viele und vor allem auch zu große Becken gebaut worden wären, hat sich dabei bestätigt.
Zum detaillierten Vortrag seien vorweg nur einige Stichpunkte genannt:
- Die detaillierte Erhebung der Grunddaten ist abgeschlossen; die vorhandenen abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet sind neu ermittelt und bewertet worden.
- Die Ergebnisse des Ist-Zustandes liegen vor und werden erläutert.
- Es wird kurz auf die anstehende Berechnung des Prognosezustandes eingegangen.
- Es wird ein Ausblick über die noch fehlenden Berechnungsschritte, auch in zeitlicher Hinsicht, gegeben.
- Bei der Entwicklung des Sanierungskonzeptes für das Abwassernetz werden neben dem erforderlichen Rückhaltevolumen im Netz auch die weiteren zu berücksichtigenden Aspekte wie Kanalhydraulik, Eigenkontrollverordnung, Betriebsbedingungen im Netz und, sehr wichtig, die Immissionsbetrachtung der Vorflutgewässer relevant.