Errichtung von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippnerstraße x für die Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 19.06.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 12.04.2013, beantragt die Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippnerstraße x in Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung.
Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Ergänzung des Betriebsgeländes der Firma C&A um eine Lkw-Stellplatzanlage mit insgesamt 68 Stellplätzen. Das Bauvorhaben wurde im Rahmen der 2012 für das benachbarte Grundstück genehmigte Erweiterungsbauvorhaben der Firma DPD bereits vorbesprochen und ist auf das benachbarte Bauvorhaben abgestimmt. Der Umfang der Befestigung beträgt 6.443 m².
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 06.05.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3/1 für das Gewerbegebiet Nilkheim West in der Fassung der ersten Änderung der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Art nach dort zulässig. Die Stellplätze liegen zwischen zwei Baufeldern und sind als Nebenanlagen dort ebenfalls zulässig. Die Stellplätze übersteigen das Maß der baulichen Nutzung, nämlich die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 um 0,09 bei einer Gesamtzahl von 0,89. Durch das bereits genehmigte Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück wurde bereits dort eine Überschreitung genehmigt, so dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen eine Ausnutzung von 0,89 zugestimmt wird. Der Bebauungsplan sieht für den Bereich der Stellplätze freizuhaltende Flächen für Versorungsleitungen und –trassen vor. Da diese nicht benötigt werden, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich. Für die Überschreitung ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erforderlich, die von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft und deren Einhaltung bei der Erteilung der Baugenehmigung beauflagt wird.
Zur Sicherung der in der Planung enthaltenen Herstellung von Grünflächen, sowie der Auflagen aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird eine Sicherheitsleistung von 20.000,00 € vorgesehen.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippenerstraße x in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:55 Uhr