Mit Einreichung des Formblattantrages vom 19.02.2013 beantragte die AB Event & Marketing GmbH die Erlaubnis zur Veranstaltung des 17. one race… human! Afrika-Karibik-Festivals von Donnerstag den 14.08.2014 bis Sonntag den 17.08.2014.
Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende überregional bekannte Großveranstaltung über mehrere Tage. Ein Teil der Besucher übernachtet auf Zeltflächen die hierfür von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgte so früh um noch bei der Veranstaltung 2013 den Vorverkauf starten zu können.
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung:
Donnerstag von 09:00 bis 01:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 01:00 Uhr
Samstag von 9:00 bis 01.00 Uhr
Sonntag von 9:00 bis 22:00 Uhr
Musikdarbietung:
Donnerstag bis 24:00 Uhr, Zeltbühne bis 01:00 Uhr
Freitag bis 24:00 Uhr, Zeltbühne bis 01:00 Uhr
Samstag bis 24:00 Uhr, Zeltbühne bis 01:00 Uhr
Sonntag bis 22:00 Uhr
Von 24:00 Uhr bis 01:00 Uhr finden Musikdarbietungen nur in der Zeltbühne statt.
Zumeist beginnen die Darbietungen erst am Nachmittag, das Programm findet sich noch in der Erstellung
Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch ca. 20 verschiedene Anbieter die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird überwacht.
Durch strengere Auflagen wird berücksichtigt, dass der Zeltplatz Nilkheimer Flugfeld immer stärker angenommen und größer wird. Der Zeltplatz und die Einhaltung der Zeltplatzordnung sind wieder verstärkt auch nachts durch Sicherheitskräfte zu überwachen. Durch Zeltplatzordnung und Ausrichtung der Zeltfläche ist dafür zu sorgen, dass die Störung der Anwohner so gering als möglich gehalten wird.
Auch im kommenden Jahr ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte am Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr zu überwachen.
Der Zeltplatz am Schwimmbad bleibt weiterhin verkleinert. Durch die Freiflächen ist die ungehinderte Nutzung des überregionalen Radweges deutlich verbessert.
Für die Veranstaltung wird ein überregionaler Sicherheitsdienst eingesetzt. Der Veranstalter erstellt ein Sicherheitskonzept.
Die Veranstaltung soll wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen und verkehrsrechtlichen Anordnungen genehmigt werden.