Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Heinsestraße x, durch Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg, BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.07.2013 ö Beschließend 4uvs/6/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Planunterlagen vom 13.05.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.05.2013, beantragt die Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 2 Wohneinheiten, einem Ladengeschäft und 3 Büroeinheiten auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Heinsestraße x.

Das Bauvorhaben umfasst die Schließung der Baulücke in der Heinsestraße zwischen den Anwesen Hausnummern 4 und 8. Es entsteht ein 7-geschossiges Gebäude. Durch das Bauvorhaben entsteht eine städtebaulich erheblich verbesserte Situation, weil die bisher bestehende Baulücke zugebaut wird und eine deutliche Aufwertung des Gebietes erfolgt. Insgesamt entstehen 2 Wohnungen, 3 Büroeinheiten und ein Laden.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden. Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 2 Wohneinheiten, Laden und 3 Büroeinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Heinsestr. x in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr