Teilabbruch und Wiederaufbau des 3-geschossigen Wohnhauses neben der Großen Metzgergasse x, Fl.Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 16.03.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.04.2013, beantragt Frau xxx, Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Teilabbruch und Wiederaufbau des 3-geschossigen Wohnhauses mit 6 Zimmern „Bed and Breakfast“ und 2 Wohnungen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der Altstadt von Aschaffenburg, ist aber kein Einzeldenkmal im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
Es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild und das Denkmal-Ensemble werden nicht beeinträchtigt.
Das Vorhaben liegt aber innerhalb eines Bodendenkmals und innerhalb des Ensembles Oberstadt Aschaffenburg. Hinsichtlich des Bodendenkmals wurde im Rahmen des Bauantrages das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eingeschaltet. Dieses teilte mit Schreiben vom 27.05.2013 mit, dass das geplante Vorhaben zwar im Bereich eines Bodendenkmals sich befindet, doch die Neubaumaßnahme nicht wesentlich über den derzeitigen Bestand hinaus gehe, so dass eine Beeinträchtigung des Bodendenkmals nicht zu erwarten ist. Bauvorgreifende archäologische Sicherung bzw. Dokumentationsarbeiten sind deshalb nicht erforderlich.
Der Gestaltung des Gebäudes hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zugestimmt und angeregt, dass für das Neubauvorhaben rechteckige, stehende Fensterformate zu wählen sind und die Farbigkeit des Gebäudes der Umgebung anzupassen ist. Diese Auflagen wurden vom Bauherrn erfüllt. Denkmalschutzrechtliche Belange seien damit durch die Baumaßnahme nicht betroffen.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass das Gebäude mit einem kleineren Gewölbekeller teilunterkellert ist. Dieser Gewölbekeller bleibt komplett einschließlich des Ausgangs auf der Rückseite erhalten.
Um Kenntnisnahme von der beschriebenen Baumaßnahme wird gebeten.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 12.07.2013 (Anlage 1), der von Frau Stadträtin xx übernommen wurde, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
1. Der Bericht der Verwaltung über den Teilabbruch und Wiederaufbau des 3-geschossigen Wohnhauses Neben der Großen Metzgergasse x in Aschaffenburg, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Neubau des in Anlage 2 dargestellten Wohnhauses, Neben der Großen Metzgergasse x in Aschaffenburg, Fl.-
Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr